Weiterhin sind die Benzylpiperazine – kurz BZPs – nun nach und nach in die Betäubungsmittel-Liste aufgenommen worden. BZPs sind “Nachfolgesubstanzen” des längst verbotenen XTC. Auch hier bietet LGC Standards ein umfassendes Paket an Reinsubstanzen, Standardlösungen und deuterierten Standardlösungen – selbstverständlich mit Analysenzertifikaten.
Weitere Informationen sowie die Informationsblätter finden Sie auf der Website www.lgcstandards.com.




