Durchschnittserlös für Gas betrug 3,70 Cent/kWh im Jahr 2007
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Grenzpreis damit um 2,6% gesunken. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben.
Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.
Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser,
Telefon: (0611) 75-2307,
E-Mail: joerg.kaiser@destatis.de
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