Sicherheitsbremse für Kettenzüge erfüllt BGV-D8 Plus und BGV-C1

Die Baureihe umfasst derzeit drei Größen mit einem Bremsmomentbereich von 2 × 4 bis 2 × 16 Nm. Die kompakte und geschlossene Ausführung sorgt für einfache Handhabung und Montage. Der Arbeitsluftspalt ist voreingestellt und bedarf keiner Nachstellung. Damit sind Funktionsstörungen durch Bedien- und Einstellfehler schon konstruktiv ausgeschlossen. Die Roba-Secustop hat zur Reduzierung der Schaltgeräusche eine integrierte Dämpfung.

Für höchstmögliche Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit wird jede einzelne Bremse im Werk vor der Auslieferung im Komplettzustand einer 100%-Kontrolle unterzogen, so der Hersteller. Die Bremse ist weitgehend wartungsfrei. Der Wartungsaufwand beschränkt sich auf die Inspektion der Reibbeläge, die laut Anbieter äußerst verschleißfest sind und eine sehr lange Lebensdauer haben.

Elektrokettenzüge für die Bühnentechnik müssen BGV-Normen erfüllen

Elektrokettenzüge für die Bühnentechnik müssen die BGV-Normen erfüllen. Innerhalb der Normen gibt es Abstufungen, die genau festlegen, für welche Aufgaben solche Hebezeuge zugelassen sind. Sollen Züge BGV-D8 Plus oder BGV-C1 erfüllen, müssen sie mit zwei unabhängigen Gleichstrombremsen ausgestattet sein, beispielsweise mit der neuen Roba-Secustop von Mayr Antriebstechnik.

Mit einem Kettenzug nach BGV-D8 dürfen Lasten nur für den Auf- und Abbau von Trägerkonstruktionen verfahren werden. Es dürfen sich zudem keine Personen unter der Last befinden. Nach dem Hochfahren muss die Last gesichert und die Kette entlastet werden. Dieser Vorgang wird auch „Tot hängen“ genannt. Solche Züge haben in der Regel nur eine Bremse und sind deshalb nicht zugelassen zum Halten von Lasten oder zur szenischen Nutzung. Der Motor kommt erst wieder beim Abbau zum Einsatz. Dies ist nach wie vor die häufigste Nutzung von Elektrokettenzügen in der Veranstaltungstechnik.

Elektrokettenzüge nach BGV-D8 Plus zugelassen zum Halten von Lasten

Elektrokettenzüge nach BGV-D8 Plus sind im Gegensatz zu Zügen nach BGV-D8 auch zugelassen zum Halten von Lasten. Das erspart das zeitaufwändige „Tot hängen“ der Lasten. Aufhalten unter bewegter Last und szenische Nutzung ist aber auch bei diesen Zügen nicht zulässig. Allerdings ist es gestattet, dass sich Personen unter der hochgezogenen und angehaltenen Last aufhalten.

Die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen Elektrokettenzüge nach BGV-C1. Mit diesen so genannten Punktzügen dürfen Lasten verfahren werden, auch wenn sich Personen darunter aufhalten. Das gilt sowohl für Auf- und Abbauarbeiten, als auch für die szenische Nutzung während den Vorstellungen und Veranstaltungen.

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Reinhold Schäfer MM MaschinenMarkt

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