Förderprogramm für Mini-KWK- und Kältenanlagen: Förderanträge können ab heute gestellt werden
Förderanträge können ab heute beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dabei sind Zuschüsse bis 15.000 Euro für Mini-KWK-Anlagen und bis zu 15 Prozent des Investitionsaufwandes bei gewerblichen Kälteanlagen möglich. Hierfür müssen mindestens 35 Prozent Energieeinsparung erreicht werden. Die Fördergelder stammen aus dem Verkauf von Emissionszertifikaten.
KWK-Anlagen nutzen Energie besonders effizient, weil sie Strom und nutzbare Wärme gleichzeitig erzeugen. In Zeiten steigender Energiepreise helfen sie auch erheblich Kosten zu sparen – sowohl für Privathaushalte als auch im gewerblichen Bereich.
Wie eine eigene KWK-Anlage erfolgreich betrieben werden kann, zeigt die neue Broschüre „Energie Dreifach Nutzen, Strom, Wärme und Klimaschutz: Ein Leitfaden für kleine Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK)“. Anhand von Praxisbeispielen und einer ausführlichen Darstellung der steuerlichen und rechtlichen Grundlagen informiert der Leitfaden über Fördermöglichkeiten der neuen Mini-KWK-Anlagen und über die Neuerung des neuen KWK-Gesetzes im Hinblick auf Mini-BHKW.
Die Broschüre steht auch im Internet zur Verfügung unter www.bmu.de.
Weitere Hinweise gibt es unter www.mini-kwk.de bzw. www.kaelte-effizient.de.




