Maschinenbau

EU will den Energieverbrauch von Elektrogeräten im Standby-Betrieb senken

Es handelt sich dabei um einen konkreter Beitrag zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Verbrauchskostensenkung. Hersteller erklären mit der CE-Kennzeichnung, dass ihr Produkt alle geltenden europäischen Vorschriften einhält. Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat seit Mitte 2007 am Inhalt der neuen Verordnung mitgearbeitet. Wenn das EU-Parlament zustimmt, gelten ab 2010 verpflichtende Höchstwerte von einem Watt für den Stromverbrauch im Standby-Betrieb und bei ausgeschalteten Geräten.

Green IT soll alsbald Realität werden

Drei Jahre später wird der Grenzwert halbiert. Damit sollen diese Energieverluste in der EU bis 2020 um fast 75 %, das sind rund 35 Terawattstunden pro Jahr, reduziert werden. Diese Einsparung entspricht dem 1,3-fachen der deutschen Stromerzeugung aus Windkraft im Jahr 2005 oder der jährlichen Stromlieferung dreier moderner Atomreaktoren.

Die EU-Kommission plant weitere Verordnungen, die die Umweltbelastung durch PCs, Monitore, Drucker, Scanner und Kopierer, Fernsehgeräte, Kühl- und Tiefkühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie Warmwasserbereiter und Heizkessel verringern sollen. Diese Geräte bieten große Chancen zum Energiesparen, ohne die Funktion einzuschränken, wenn dieses Ziel schon bei der Entwicklung beachtet wird.

Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) ist am 7. März 2008 in Kraft getreten

Die Ökodesign-Richtlinie wird durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) in deutsches Recht umgesetzt. Das EBPG ist am 7. März 2008 in Kraft getreten. Die BAM ist darin als beauftragte Stelle benannt und vertritt, zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) sowie den Wirtschafts- und Umweltministerien, Deutschland bei der Erarbeitung von Ökodesign-Vorschriften gegenüber der EU.



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