Wertsicherungsklauseln: Wenn die Inflationsrate die Miete beeinflusst

Mit 3,1% ist diese derzeit vergleichsweise hoch. Dies spürt der Verbraucher nicht nur beim Einkaufen. Auch Vertragspartner, die langfristige Geldzahlungen an einen Verbraucherpreisindex gebunden haben, sind von der Teuerung betroffen – wenn etwa die Miete wieder einmal angepasst werden soll.

Wertsicherungsklauseln (auch: Preisgleitklauseln) sind weit verbreitete vertragliche Vereinbarungen, wie sie zum Beispiel in Miet-, Pacht- oder Pensionsverträgen vorkommen können. Etwa 10 000 Anfragen erhalten allein die Preisstatistiker jährlich zum Thema Wertsicherungsklauseln. Vor kurzem wurden die Serviceleistungen für Nutzer von Wertsicherungsklauseln aktualisiert und erweitert. Diese sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter www.destatis.de, Pfad: Preise –> Verbraucherpreise –> Wertsicherungklauseln.

Eine interaktive Rechenhilfe bietet eine komfortable rechnerische Hilfestellung bei der Anpassung von Wertsicherungsklauseln. Mehr als 100 000 Zugriffe auf diese Rechenhilfe wurden allein im Jahr 2007 registriert. Das Programm wurde vor kurzem um die Zusatzfunktion erweitert, dass Veränderungsraten für Kalendermonate und -jahre mit flexiblen Anfangs- und Endzeitpunkten berechnet werden können.

Darüber hinaus steht eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Als weitere Serviceleistung – gegen Kostenerstattung in Höhe von 30,- Euro – besteht die Möglichkeit, dass das Statistische Bundesamt die Anpassungsberechnung durchführt.

Anlass für die Bereitstellung dieser umfangreichen Hilfestellungen war der Wegfall von Verbraucherpreisindizes für spezielle Haushaltstypen und getrennter Indizes für Ost- und Westdeutschland im Jahr 2003, die sehr häufig für Wertsicherungsklauseln verwendet wurden. Mit diesem Wegfall wurde der Umstieg auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland erforderlich, der zum Teil mit aufwändigen Berechnungen verbunden sein kann.

Ein Großteil der zum Thema Wertsicherungsklauseln anfragenden Nutzer benötigt Hilfe bei Berechnungen für sogenannte Punkteregelungen. In diesen aus statistischer Sicht problematischen Klauseln ist der Anpassungszeitpunkt durch eine festgelegte Veränderung in Punkten oder Prozentpunkten definiert. Das Statistische Bundesamt empfiehlt die Verwendung der besser nachvollziehbaren Prozentregelungen. Erläuterungen und Empfehlungen für Nutzer von Punkteregelungen ergänzen seit dem 22. April 2008 die Serviceleistungen in Form eines Merkblattes.

Alle Unterlagen können auch unter der Telefonnummer 0611/75-3777 angefordert werden, falls kein Internet-Zugang zur Verfügung stehen sollte.

Weitere Auskünfte erhalten Sie über unsere Service-Nummer,
Telefon: (0611) 75-3777,
E-Mail: verbraucherpreisindex@destatis.de
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