Maschinenbau

Sicherheit verlangt fachgerechte Pflege

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die von ihm ausgegebene oder beschaffte Schutzkleidung den für sein Unternehmen beziehungsweise den entsprechenden Arbeitsplatz geforderten Bestimmungen entspricht.

Aber auch der einzelne Träger verlangt „sein Recht“: Er will nicht nur ein positives optische Erscheinungsbild, sondern zudem einen hohen Tragekomfort.

Unsachgemäße Pflege hebt Schutzwirkung auf

Sachgemäße Pflege der Schutzkleidung ein Punkt, den Arbeitgeber immer wieder übersehen, weiß der Textildienstleister DBL-Deutsche Berufskleider-Leasing. Denn unsachgemäße Pflege hebt die Wirkung, aber auch den Komfort moderner Schutzkleidung schon frühzeitig nahezu völlig auf.

Deshalb sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass die verwendete Kleidung fachgerecht gewaschen und gepflegt wird. Eine Aufgabe, bei der er sofern die Mitarbeiter ihre Kleidung selbst waschen schnell an Grenzen stößt.

Profis sorgen für fachgerechte Pflege

Nur eine professionelle Bearbeitung erhält die beschriebenen Merkmale und damit die Sicherheit der Träger über einen längeren Zeitraum.

Unzulässige Waschverfahren beispielsweise überhöhte Temperatur, falsche Waschmittel oder unsachgemäße Trocknung – verändern die Gewebestruktur, schädigen spezielle Materialien (wie etwa Warnstreifen) und lassen die Farben, die Trageeigenschaften und die gewünschten und vom Gesetzgeber explizit verlangte Schutzwirkung frühzeitig erlöschen. Abhilfe schafft die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Dienstleister.



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