Unternehmenssteuerreform – Effektive Steuerlast um 7 Prozentpunkte gesunken
Danach ist der effektive Durchschnittssteuersatz für ein Unternehmen, welches die Abschreibungsmöglichkeiten optimal nutzt, im Zuge der Reform von 36,0 auf 28,9 Prozent gesunken.
Damit gelingt der Bundesrepublik der Sprung ins internationale Mittelfeld. Zwar ist die tatsächliche durchschnittliche Steuerlast hierzulande auch nach der IW-Modellrechnung weitaus höher als etwa in Irland (11,9 Prozent) oder Österreich (21,6 Prozent). Die Unternehmen kommen aber deutlich besser weg als in Japan (40,9 Prozent) oder im US-Bundesstaat New York (48,4 Prozent).
Positiv wirkt sich für die deutschen Kapitalgesellschaften dabei vor allem aus, dass der deutsche Fiskus in Sachen Grundsteuer vergleichsweise zurückhaltend ist. Zudem sind die deutschen Ertragssteuersätze inzwischen einigermaßen konkurrenzfähig. Ein erheblicher Schönheitsfehler der Reform sind allerdings die verschärften Gewinnermittlungsvorschriften – unter anderem wurde die degressive Abschreibung gänzlich abgeschafft.
Ralph Brügelmann: Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich, in: IW-Trends 1/2008




