Fische, Wale, Tropenhölzer: In Den Haag dreht sich alles um den Schutz bedrohter Arten

Auf der bis zum 15. Juni dauernden Konferenz stehen rund 40 Anträge auf Unterschutzstellung oder auf Überprüfung der Schutzbedürftigkeit von Arten. Erstmals findet während einer Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch ein Ministertreffen statt, das sich am Beispiel von Tropenholz und marinen Arten mit Zielen und Perspektiven des Übereinkommens in den nächsten Jahren befassen wird. Dabei wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft die Bundesregierung vom Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig, vertreten. Machnig wird am 12. und 13. Juni an dem Treffen teilnehmen.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch CITES) wurde 1973 geschlossen, um der zunehmenden Bedrohung der Pflanzen- und Tierwelt durch den internationalen Handel zu begegnen. Dem Abkommen sind mittlerweile 171 Staaten beigetreten. „Entscheidend für die Wirksamkeit des Übereinkommens ist, dass der Artenschutz auch in den verschiedenen wirtschaftlichen Handelssektoren stärker verankert wird“, sagte Jochen Flasbarth, Abteilungsleiter Naturschutz im Bundesumweltministerium und Leiter der deutschen Delegation in Den Haag. „Die europäischen Partner werden sich dafür stark machen, dass das Übereinkommen auch für den Schutz von Arten eingesetzt wird, die im hohen Maße kommerziell genutzt werden. Dazu zählen insbesondere Fische, aber auch viele Tropenholzarten.“

Deutschland hat im Namen der EU-Staaten drei Anträge zum Schutz von Fischarten eingereicht, nämlich für den Dorn- und den Heringshai sowie den Europäischen Aal. Darüber hinaus stehen Sägefische, Korallen und eine Zierfischart (Banggai-Kardinalbarsch) auf dem Prüfstand der Artenschützer. Auch der Schutz von Tropenholzarten steht infolge des europäischen Engagements wieder oben auf der Agenda.

Beim Thema Elefanten muss sich die Vertragsstaatenkonferenz mit zwei gegensätzlichen Anträgen befassen: Botswana und Namibia wollen nach Abschluss des Einmalverkaufs regelmäßig eine bestimmte Jahresquote an Elfenbein und Elefantenprodukten veräußern. Demgegenüber fordern Kenia und Mali, für 20 Jahre den Handel mit Rohelfenbein weltweit völlig einzustellen.

Flasbarth: „Es ist unverantwortlich, einen regelmäßigen Elfenbeinhandel zu beginnen, ohne dass wir wissen, welche Auswirkungen der Ende 2002 gewährte und derzeit noch nicht vollzogene Einmalverkauf von Elfenbeinlagerbeständen aus Südafrika, Namibia und Botsuana hat. Bevor keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, welche Auswirkungen dieser Verkauf auf die Wilderei und den illegalen Handel hat, wären weitere Entscheidungen über Elfenbeinverkäufe nicht sachgerecht! Wie lange es dauert, bis solche Erkenntnisse vorliegen kann derzeit nicht abgeschätzt werden.“

In den Haag geht es auch darum, weitere Versuche abzuwehren, den Walfang wieder zu ermöglichen. Japan hat beantragt, alle Walarten einer wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen und zu prüfen, ob der Schutz für die Wale nach dem Übereinkommen noch gerechtfertigt ist. Die EU-Staaten haben sich geschlossen gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Flasbarth: „Solange die Internationale Walfangkommission ihr Walfangmoratorium aufrecht erhält, kann und darf es keinen Handel mit Walprodukten geben.“

Den Delegierten der 14. Vertragsstaatenkonferenz liegen auch rund 60 Resolutions- und Entscheidungsvorschläge über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Übereinkommens vor. Dabei geht es um so unterschiedliche Themen wie die zukünftige Finanzierung des Übereinkommens, die Herausforderungen durch den Internethandel oder die Kennzeichnung von Krokodilhäuten. Aber auch die Festlegung der künftigen strategischen Ziele und Arbeitsschwerpunkte wird einen breiten Raum einnehmen. Flasbarth: „Die diesjährige Konferenz ist entscheidend für die zukünftige Ausrichtung des Übereinkommens. Die Vertragsstaaten haben bereits gezeigt, dass sie durch eine konsequente Anwendung des Übereinkommens den Rückgang der Artenvielfalt aufhalten können.“

Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen werden heute rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten geschützt. Das Übereinkommen enthält drei Anhänge, in denen die gefährdeten Arten nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit gestaffelt aufgelistet sind. In jeder Kategorie gelten unterschiedliche Handelsbeschränkungen. Für Arten des Anhangs I gilt ein weitgehendes Handelsverbot, während Arten der Anhänge II und III unter bestimmten Bedingungen mit den entsprechenden Genehmigungen gehandelt werden dürfen.

Media Contact

Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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