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Das Bundesamt für Naturschutz hat
"Empfehlungen zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen"
veröffentlicht. Damit werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Ausbau der
Windenergienutzung und die Erfordernisse von Naturschutz und
Landschaftspflege in Einklang gebracht werden kann und welche planerischen
Instrumente hier besonders zielführend sind. "Der weitere Ausbau der
Windenergie darf nicht zu Lasten ökologischer, landschaftsästhetischer
oder erholungsrelevanter Wirkungen erfolgen. Deshalb ist die Freihaltung
ökologisch und landschaftlich sensibler Standorte als langfristige
Standortvorsorge vorrangig zu betreiben. Die Ebene der Regionalplanung
muss besonders planerisch vorsorgend eine gesteuerte Entwicklung fördern,"
erklärte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutzes, Prof. Dr.
Hartmut Vogtmann heute in Bonn. Die Ausweisung von Eignungsgebieten und
die mögliche Konzentration leistungsstarker Anlagen an naturschutzfachlich
geeigneten Standorten sei unerlässlich. Selbstverständlich müssten auch
die europäischen Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie,
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und andere internationale Konventionen
(z.B. Schutz der Wasservögel - RAMSAR) sowie ausreichende Abstände der
Anlagen für eine naturschutzverträgliche Nutzung der Windenergie
berücksichtigt werden, sagte der BfN-Präsident.
In der Veröffentlichung werden die bestehenden naturschutzfachlichen
und planungsrechtlichen Grundlagen der Windenergienutzung, sowohl für den
Meeres- und Küstenraum als auch für das Flachland und die Mittelgebirge
dargelegt. Das Instrumentarium des Naturschutzes, insbesondere
Landschaftsplanung und Eingriffsregelung kann - bei stringenter Anwendung
- eine Absicherung der naturschutzfachlichen Ziele und Erfordernisse beim
Ausbau von Windkraftanlagen gewährleisten. Durch sorgfältige
Standortplanung, Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen von Mensch
und Natur sowie durch den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich
können Windkraftanlagen somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen,
klimaschonend und naturschutzverträglichen Energieerzeugung
leisten.
Neben den o.a. Anforderungen wird in der Veröffentlichung auch
Forschungsbedarf aus naturschutzfachlicher Sicht für den
Offshore-Bereich,
für Küstengewässer, Flachland und Mittelgebirge sowie die Wirkungen von
Anlagen größer 1,5 Megawatt dargelegt.
Die anspruchsvolle Klimaschutzpolitik der Bundesregierung - im Kabinettsbeschluss vom 18. Oktober festgelegt - bedeutet auch, geeignete Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergienutzung vorzugeben, wie z.B. mit dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz" vom 29. März 2000. Als ein Bestandteil der Klimaschutzpolitik erfolgt dieser Ausbau unter der Prämisse, eine Energiewende zu einem nachhaltigen Energiesystem zu bewerkstelligen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dabei zu berücksichtigen, dass der Ausbau der Windenergienutzung Auswirkungen auf die Fauna (insbesondere auf die Vogelwelt) und das Landschaftsbild haben kann; er muss daher an geeigneten Standorten erfolgen. Andererseits ist auch nicht zu vernachlässigen, dass konventionelle Energien, wie zum Beispiel die Gewinnung und Nutzung fossiler Energieträger, erhebliche, irreversible Veränderungen von Natur und Landschaft, sowie verheerende Wirkungen auf das Klima und damit auch auf die Ökosysteme zur Folge haben.
In der nun vorgelegten Veröffentlichung sind Positionen zu den ökologischen und planerischen Erfordernisse einer naturschutzverträglichen Windenergienutzung formuliert, die sich sowohl an die Fach- und Vollzugsbehörden sowie Gemeinden als auch an Fachleute aus Wissenschaft und Politik richten.
Hinweis:
Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): "Empfehlungen des
Bundesamtes für Naturschutz zu naturschutzverträglichen Windkraftanlagen",
Bonn 2000, 98 Seiten, Preis: 29,80 DM, ISBN 3-7843-3813-5,
BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag Münster, Tel.:
02501-801-300, Fax: 02501-801-351
Franz August Emde | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
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