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Zugleich sollten sie ihre eigenen Ideen sorgfältig prüfen, um damit nicht ungewollt fremde Schutzrechte zu verletzen. Diese zwei Seiten der Patent“medaille“ sind Gegenstand des SIGNO-Symposiums „Produkte sichern, Rechte durchsetzen“ auf der Erfindermesse iENA in Nürnberg.
Nicht nur Weltkonzerne wie Adidas, sondern auch Mittelständler können auf Erfolge im Kampf gegen Produktpiraterie verweisen. Während der Sportartikler im Vorjahr sieben Millionen Paar imitierte Schuhe beschlagnahmen ließ, konnte ein deutscher Beschlag-Hersteller erst vor Monaten auf einer Fachmesse auf Grund von Patentrechtsverletzungen die sofortige Schließung eines ausländischen Standes mit Produktnachahmungen erwirken. Weniger Glück im Kampf gegen die feindliche Übernahme seiner Idee aus Fernost hatte dagegen der Berliner Cityroller-Erfinder Sieghart Straka.
Ende der 90er-Jahre führte das massenhafte Auftauchen von Produkt-Fakes aus China und Thailand auf dem deutschen Markt zu Überangeboten und drastischem Preisverfall. Schutzrechtsinhaber Straka kostete das seinerzeit fast die Existenz. Er klagte, investierte für die gerichtliche Auseinandersetzung über 40.000 Euro – und gab dann schließlich doch auf.
Beate Treu, Projektkoordinatorin der SIGNO-Erfinderclubs (unter dieser Dachmarke fördert das BMWi den Technologietransfer durch effiziente Verwertung geistigen Eigentums), weiß: „Unternehmen und Erfinder werden Produktpiraterie nicht verhindern können; sie sollten aber die entscheidenden Waffen kennen, um es den Nachahmern so schwer wie möglich zu machen.“ Dazu gehörten Wissen um die rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Vor einem Rechtsstreit, so die langjährige Erfahrung der Expertin, müssten gerade Privaterfinder ins Kalkül ziehen: „Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei!“
Kleinfirmen, deren Geschäft oft auf einer einzigen Technologie oder auf einem Produkt basiert und die zudem in Schutzrechtsangelegenheiten wenig „bewandert“ sind, sind wie auch freie Erfinder besonders vom Abfluss ihrer Ideen betroffen. Friedhelm Limbeck, der in Bad Münstereifel einen der 130 SIGNO-Erfinderclubs leitet, weiß davon ein Lied zu singen. Allein die Mitglieder seiner Innovationsgesellschaft Eifel e.V blickten in jüngster Zeit auf zwei Fälle von Patentdiebstahl in Form von Nachbau zurück – „nicht durch ausländische Firmen, sondern deutsche Unternehmen“.
Patentanwalt Dr. Bernhard Bittner (Regensburg) hält indes die Position von „kleinen Erfindern“ im Rechtsstreit selbst mit größeren Firmen für nicht ganz aussichtlos. Schließlich gebe es Prozesskostenhilfe und das Mittel der Streitwertvergünstigung. Die von der Bonner FORIS AG vor zehn Jahren in den deutschen Rechtsmarkt eingeführte und inzwischen etablierte Prozesskostenfinanzierung indes umfasst das gesamte Risiko einer Verletzungsklage und scheint bei berechtigten Patentansprüchen eine Art Königsweg zu sein. Durch solche Engagements bekommt der Patentinhaber einen starken Partner an die Seite, der durch seine Finanzkraft einen lang andauernden Prozess nicht scheut und zugleich mit seiner juristischen Erfahrung dem Mandanten und seinen Rechtsanwälten mit Rat und Tat zur Seite steht.
Die andere Seite der Schutzrechtsproblematik, so der Hamburger Unternehmensberater für Innovationsstrategien Dirk Loop, sei für KMU ähnlich wichtig: „Verletze ich mit Blick auf neue Produkte und Verfahren ggf. bestehende Schutzrechtsvorschriften?“ Diese Frage müsse sich jedes Unternehmen stellen, das mit eigenen Innovationen auf den Markt wolle. Um sich nicht selbst des justiziablen Vorwurfs des Plagiats und Patentklaus auszusetzen, so Loop, sollten einer Eigenentwicklung immer solide Schutzrechtsrecherchen vorausgehen.
Terminhinweis:
iENA-SIGNO-Symposium
„Produkte sichern, Rechte durchsetzen“;
Nürnberger Erfindermesse iENA
am 31. Oktober 2008 in der Zeit von 11.00 bis 13.00 Uhr.
Dani Isler | Quelle: InnoMedia
Weitere Informationen: www.innomedia-berlin.de
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