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Wie elektronische Dokumente beweissicher aufbewahrt werden können, wurde unter wesentlicher Beteiligung der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel unter Leitung von Prof. Roßnagel nachgewiesen.
Was nützt der Einsatz elektronischer Kommunikationsmedien, wenn am Ende alle elektronischen Dokumente auf Papier gedruckt werden, um rechtsgemäß aufbewahrt werden zu können? Wie elektronische Dokumente beweissicher aufbewahrt werden können, wurde unter wesentlicher Beteiligung der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel unter Leitung von Prof. Roßnagel nachgewiesen. Die im Rahmen des Forschungsprojekts ArchiSig in Kassel wesentlich mitentwickelten Verfahren waren am 13.12.2005 Gegenstand der Fachkonferenz "Rechtssicherheit bei der elektronischen Archivierung" in Berlin. Mehr als 200 Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Branchen kamen der Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach, sich über die Konzepte und Lösungen zur Aufbewahrung elektronischer Dokumente zu informieren und zu diskutieren. Diese große Teilnehmerzahl verdeutlicht die besondere praktische Relevanz des Themas und den Stellenwert der ArchiSig-Lösungen. In dieser Konferenz wurde auch das gerade erschiene Buch "Beweiskräftige elektronische Archivierung - Bieten elektronische Signaturen Rechtssicherheit?", das von Prof. Roßnagel mit herausgegeben wird, erstmals präsentiert.
Der Rechts- und Geschäftsverkehr wie auch die interne Dokumentation in Unternehmen und Verwaltung erfolgen zunehmend elektronisch. Da ein Rückgriff auf die Dokumente z.B. als Beweismittel vor Gericht für einen Zeitraum von 30 Jahren und mehr erforderlich sein kann, muss eine beweissichere Aufbewahrung der Dokumente für die entsprechende Zeit gewährleistet sein. Zwar bieten elektronische Signaturen grundsätzlich Rechtssicherheit. Für die langfristige Aufbewahrung elektronisch signierter Dokumente gab es bisher nur die Erkenntnis, dass dies ein ungelöstes Problem ist. Das Problem besteht zum einen darin, dass elektronische Signaturen auf kryptographischen Verfahren beruhen, die mit dem Fortschritt der Rechnertechnologie nach und nach an Sicherheit verlieren. Elektronische Signaturen müssen daher immer wieder mit besseren Algorithmen neu "versiegelt" werden. Auch muss heute entschieden werden, welche Daten für die Überprüfung der Urheberschaft einer Signatur im vielen Jahren erforderlich sein könnten. Diese Verifikationsdaten werden nämlich nach Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr zur Verfügung stehen und müssen daher von Beginn an mit dem Dokument aufbewahrt werden.
Simulationsstudie
Maßgeblich für die Überzeugungskraft der Ergebnisse ist die Tatsache, dass sie sich auch in simulierten Gerichtsprozessen bewährt haben. Um zu testen, inwieweit die ArchiSig-Lösungen geeignet sind, mit den aufbewahrten elektronisch signierten Dokumenten auch noch nach vielen Jahren Beweis zu erbringen, war unter Federführung von provet eine Simulationsstudie durchgeführt worden. Richter, Rechtsanwälte und Gutachter überprüften in zwölf gerichtlichen Verfahren die entwickelten Konzepte und prototypischen Lösungen auf ihre Beweistauglichkeit. Hierfür wurde für die beweiserheblichen elektronisch signierten Dokumente ein Archivierungsverfahren für einen Zeitraum von über 40 Jahren im "Zeitraffer" durchgeführt. Durch die Prozesse konnte eine erheblich größere Einschätzungssicherheit für die Beweistauglichkeit aufbewahrter signierter Dokumente gewonnen werden. Dabei haben die mit ArchiSig aufbewahrten Dokumente durchweg ihre Beweistauglichkeit erwiesen. Dokumente, bei denen Neusignierungen oder Verifikationsdaten fehlten, konnten meist keinen Beweis erbringen.
Konferenz und Buch stellen den Abschluss des sehr erfolgreichen und von Fachkreisen mit großer Aufmerksamkeit und Zustimmung verfolgten Forschungsprojekts "ArchiSig" dar. In dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Projekt (Partner: Fraunhofer-Institut SIT, Universität Heidelberg, PERGIS, Secude, IXOS, IZN, Archivverwaltung Niedersachsen, DATEV, T-Systems, s. http://www.archisig.de) wurden unter wesentlicher Beteiligung der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) an der Universität Kassel wirtschaftliche, performante, automatisierte, datenschutzgerechte und beweiswerterhaltende Lösungen entwickelt und erprobt.
Info
Universität Kassel
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Fachbereich 7
tel (0561) 804 2235
fax (0561) 804 3737
e-mail a.rossnagel@uni-kassel.de
Ingrid Hildebrand | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen: www.archisig.de
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