Neue Steuerregelung ermöglicht Schub für qualifizierte Tagesbetreuung

Der Ausbau der qualifizierten Tagespflege erhält durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten einen neuen Schub. Diese Chance sehen der Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) Prof. Thomas Rauschenbach sowie die Tagespflege-Expertinnen des DJI, die 2004 ein umfangreiches Gutachten zur Weiterentwicklung der Tagespflege im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegt haben, in den aktuell beschlossenen Maßnahmen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung.

Es kann davon ausgegangen werden, dass Eltern unter diesen Bedingungen vermehrt Tagespflege in Anspruch nehmen werden. Zudem kann sich die Tagespflege auf diesem Wege aus der Grauzone ungeregelter und hinsichtlich ihrer Qualitätsstandards ungeprüfter Betreuung hinaus bewegen und Teil öffentlich verantworteter Betreuung werden. Notwendig hierfür wäre allerdings eine Koppelung der steuerlichen Absetzbarkeit an den Nachweis der Inanspruchnahme qualifizierter Tagespflege durch berufstätige Eltern. So ließe sich der dringend notwendige Ausbau der Kinderbetreuung mit der ebenso dringenden qualitativen Weiterentwicklung der Tagespflege gut verknüpfen.

Neben der Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern und Zweiverdiener-Haushalten ermöglichen die Maßnahmen die Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen für qualifizierte Tagespflegepersonen.

Damit Geringverdiener, wie beispielsweise junge Studierende mit Kind, nicht benachteiligt werden, sollte parallel zu den steuerlichen Anreizen das bestehende öffentliche Tagesbetreuungs-Angebot ausgebaut werden.

Darüber hinaus hätte die Einführung einer bereits des Öfteren geforderten Familienkasse den Vorteil einer finanziellen Entlastung aus einem Guss und würde die bislang zersplitterten Leistungen und familienpolitischen Maßnahmen bündeln.

Media Contact

Andrea Macion idw

Weitere Informationen:

http://www.dji.de

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