Parkgebühr elektronisch bezahlen

Keine Bargeldsuche, minutengenaue Abrechnung von Parkgebühren, unkomplizierte Handhabung – das versprechen die Anbieter neuer Systeme. Eine Forschungsarbeit an der Technischen Universität Darmstadt hat die Vor- und Nachteile untersucht. Auf Basis dieser Forschungsarbeit ist vor einigen Tagen eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die den Kommunen den Einsatz der neuen Systeme ermöglicht.

Bisher waren in Deutschland nur Parkscheinautomat, Parkuhr und Parkscheibe für die Bewirtschaftung der Parkplätze im Straßenraum zugelassen. In Skandinavien und den Niederlanden werden schon seit Jahren auch alternative Systeme genutzt. Zum einen kann der Parkplatz über das Handy bezahlt werden. Dafür wird eine Zentrale angerufen, und die Parkzone angegeben. Der Parkvorgang wird dann gestartet. Wenn der Fahrer das Fahrzeug wegfährt, ruft er wieder in der Zentrale an und beendet den Parkvorgang. Die Abrechung erfolgt dann per Lastschrift am Ende des Monats. Eine andere Variante sind Geräte, die im Fahrzeug hinterlegt werden. Ein kleiner Kasten in der Größe einer Fernbedienung mit einem Display wird eingeschaltet und hinter der Windschutzscheibe, statt eines Parkscheins, deponiert. Fährt der Fahrer sein Fahrzeug weg, schaltet er das Gerät aus. Die angefallenen Parkgebühren werden von einem gespeicherten Guthaben im Gerät abgebucht. Bei beiden Systemarten wird kein Bargeld benötigt und die Parkdauer wird minutengenau abgerechnet. Politessen können die Parkvorgänge überprüfen – etwa durch eine Online-Verbindung zur Zentrale.

In einem Forschungsvorhaben am Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrstechnik der TU Darmstadt (Leitung: Prof. Dr.-Ing. Manfred Boltze) hat Petra Schäfer im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Vor- und Nachteile dieser neuen Park-Systeme, ihre technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einsatzmöglichkeiten untersucht.

Die Studie ergab, dass Städte und Gemeinden in den Niederlanden und Schweden alle mit den Systemen zufrieden sind und sie weiter nutzen möchten. Dabei ist nicht die Reduzierung der bereits vorhandenen Parkscheinautomaten geplant. Die Systeme werden hier zusätzlich und als Service für die Parkenden eingesetzt.

Bei einer Befragung der Nutzer im Ausland ließ sich ermitteln, dass die Systeme vor allem von Firmen für ihre Mitarbeiter genutzt werden, um Parkvorgänge während Dienstfahrten abzurechnen. Als wesentliche Vorteile werden genannt: minutengenaue Abrechnung, die voraussichtliche Parkdauer muss vorher nicht abgeschätzt werden.

Bei einer Akzeptanzuntersuchung in Deutschland fand die Mehrzahl der Kommunen die alternativen Systeme interessant. Die Mehrzahl der befragten Verkehrsteilnehmer in Deutschland ist zwar zufrieden mit den herkömmlichen Parkscheinautomaten, etwa die Hälfte würde aber auch ein alternatives System nutzen.

Dem deutschen Gesetzgeber wurde grundsätzlich empfohlen, die alternativen Systeme in Deutschland zuzulassen. Der Gesetzgeber ist dem gefolgt und hat kürzlich eine Ausnahmegenehmigung von § 13 StVO im April dieses Jahres beschlossen. Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht es den Städten und Gemeinden, die alternativen Systeme nun bis zum 31.12.2007 einzusetzen. Saarbrücken und Neukirchen im Saar-land sowie Berlin haben bereits Handy-Parken eingeführt.

Media Contact

Jörg Feuck idw

Weitere Informationen:

http://www.tu-darmstadt.de

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