Verbesserungen für Familien im Jahr 2005

Die bessere Balance von Familie und Arbeitswelt und die zielgenaue materielle Unterstützung von Familien stehen im Zentrum der Familienpolitik der Bundesregierung. Januar 2005 treten der neue Kinderzuschlag und das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft. ’’Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung sorgt für Chancengerechtigkeit von Kindern von Anfang an und unterstützt die individuellen Lebensplanungen von den Müttern und Vätern, die Beruf und Familie vereinbaren wollen. Denn Erwerbsarbeit ermöglicht den Familien soziale und wirtschaftliche Selbständigkeit. Auch durch den neuen Kinderzuschlag unterstützen wir Eltern darin, durch eigene Erwerbstätigkeit für den Unterhalt der Familie zu sorgen’’, erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt.

Ausbau der Kinderbetreuung

Länder und Kommunen erhöhen von 2005 an bis zum Jahr 2010 die Zahl an Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern insbesondere für die unter Dreijährigen so, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern entsprechen. Dieser qualitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung ist im Tagesbetreuungsausbaugesetz festgeschrieben. Schon bislang gab es die Verpflichtung für Länder und Kommunen – in Deutschland für die Kinderbetreuung zuständig – für ein bedarfsgerechtes Angebot in allen Altersstufen zu sorgen. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz konkretisiert nun diese Vorhaltepflicht im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Bis zum Jahr 2010 sollen in den westlichen Bundesländern dadurch 230.000 neue Betreuungsplätze für unter Dreijährige entstehen, davon ein Drittel in der Tagespflege (Tagesmütter oder -väter). In den östlichen Bundesländern entspricht das Angebot dem Bedarf.

Den Ländern stehen für den Ausbau der Kinderbetreuung 1,5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung, die ihnen aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erwachsen. Damit stellt der Bund den Großteil der anfallenden Kosten für den Ausbau sicher. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung suchen, wenden sich an das örtliche Jugendamt.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung in Höhe von monatlich bis zu 140 Euro je Kind. Er wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Sie wären ohne Kinderzuschlag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen, mit dem Kinderzuschlag brauchen sie diese Fürsorgeleistung nicht.

Eltern mit einem geringen Einkommen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn sie mit ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf – er errechnet sich aus dem fiktiven Arbeitslosengeld II der Eltern und ihrem Wohnkostenanteil – decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Kinderzuschlag wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt; er muss bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Der neue Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat setzt einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Wenn die Eltern über den eigenen Bedarf hinaus verdienen, wird der Kinderzuschlag vermindert gezahlt. Drei von zehn Euro des Kinderzuschlags verbleiben bei den Eltern – zusätzlich zu Kindergeld, das auf ein Arbeitslosengeld II angerechnet würde, und ggf. Wohngeld.

Weitere zentrale Veränderungen für Familien

Familien haben mehr Netto

Zum Jahreswechsel 2004/2005 tritt die dritte und letzte Stufe der Steuerreform in Kraft. Sie bringt mit 15 Prozent Eingangssteuersatz (1998: fast 26 Prozent) vor allem mehr Entlastung für Familien mit Kindern und für kleinere und mittlere Einkommen. Der Grundfreibetrag stieg von 6.322 auf 7.664 Euro. Ab 2005 zahlt jede und jeder Vierte keine Lohn- und Einkommenssteuer mehr.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerfamilie (zwei Kinder, Steuerklasse III, 30.000 Euro Jahresbruttolohn) erhält jetzt insgesamt mehr Kindergeld, als sie Lohnsteuer zahlen muss. Die Entlastung beträgt inklusive Kindergeld 2.062 Euro. 1998 wurden Familien noch mit 330 Euro belastet. Per Saldo: 2.392 Euro jährlich mehr.

Mehrbedarfszuschläge für alle Alleinerziehenden

Die Mehrbedarfszuschläge werden auf alle Alleinerziehenden ausgeweitet. Alle Alleinerziehenden erhalten aufgrund ihrer besonderen Haushaltssituation Mehrbedarfszuschläge für ihre Kinder; dies galt bislang nur eingeschränkt. Ab 2005 wird allen Alleinerziehenden grundsätzlich ein Mehrbedarfszuschlag von 12 Prozent des Eckregelsatzes für jedes Kind gezahlt. Abweichend davon wird für ein Kind unter sieben Jahren oder zwei Kinder unter 16 Jahre ein Mehrbedarf von 36 Prozent des Eckregelsatzes von 345 Euro anerkannt. Maximal wird ein Mehrbedarfszuschlag von 60 Prozent gezahlt.

Ein Beispiel: Eine Alleinerziehende mit einem Kind von 8 Jahren erhält ab 2005 insgesamt 593 Euro. Bislang bekommt sie 572 Euro. Daneben besteht Anspruch auf Erstattung der Unterkunftskosten.

Mehr gesetzliche Leistungen für alle Erwerbsfähigen

Von Vorteil für diejenigen, die aus der Sozialhilfe in die neue Leistung Arbeitslosengeld II wechseln, wirkt sich die Einbeziehung aller erwerbsfähigen Personen in die gesetzliche Sozialversicherung aus. Für sie werden Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Davon profitieren insbesondere Alleinerziehende.

Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -empfänger erhalten erstmals Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Ziel, sie möglichst schnell in Beschäftigung zu vermitteln. Damit verbunden ist die vorrangige Vermittlung von Kinderbetreuung z.B. für Alleinerziehende. Bislang sind viele Alleinerziehende auf Sozialhilfe angewiesen, weil eine ausreichende Kinderbetreuung fehlt.

Zusatzjobs helfen bei Integration in den Arbeitsmarkt

Um die Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu befördern, werden mit der Arbeitsmarktreform neue Instrumente geschaffen. Jede und jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige hat einen persönlichen Ansprechpartner, der eine auf den Einzelfall zugeschnittene Strategie für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erarbeitet. Zur Integration in den Arbeitsmarkt können auch Zusatzjobs beitragen. Diese zeitlich begrenzten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach SGB II bieten langzeitarbeitslosen Arbeitssuchenden eine Möglichkeit, sich wieder in den Berufsalltag einzufinden; dadurch erhöht sich ihre Chancen auf eine reguläre Beschäftigung.

Kindererziehung wird bei der Pflegeversicherung berücksichtigt

Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung werden auf der Beitragsseite relativ besser gestellt als solche ohne Kinder. Denn kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung zahlen ab 1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0, 25 Beitragssatzpunkten, Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, hingegen nicht. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.

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