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Müller/Bodewig: Chancen für Energieeinsparung, Klimaschutz und Bausektor jetzt konsequent nutzen
Der Bundesrat hat heute der von der Bundesregierung bereits im März dieses Jahres vorgelegten Energieeinsparverordnung mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Es kann jetzt mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch in diesem Jahr, spätestens aber Anfang kommenden Jahres gerechnet werden.
Die verstärkten Anstrengungen zur Energieeinsparung bei der Gebäudenutzung sind auch ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Investitionsentscheidungen müssen wegen der langen Lebensdauer der Gebäude besonders nachhaltig im Sinne der Energieeinsparung sein.
Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird der Niedrigenergiehausstandard bei neuen Gebäuden zur Regel. Der Heizenergiebedarf von Neubauten wird um rd. 30 % gegenüber den heutigen Anforderungen gesenkt. Auf der Grundlage neuer europäischer und nationaler technischer Normen wird es erstmals auch möglich, die Effizienz der Anlagentechnik in die Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden einzubeziehen. Damit bleibt den Bauherrn und Planern freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die vorgegebenen Zielwerte erreichen, ob durch verstärkten Wärmeschutz, anspruchsvollere Anlagentechnik, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder Konzepte zur Wärmerückgewinnung. Gefordert sein wird also die "intelligente Erschließung" der Energieeinsparpotentiale beim Planen und Errichten von Gebäuden, z. B. durch die Vermeidung von Wärmebrücken in der Gebäudehülle.
Die mit der Verordnung vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich ist insgesamt wirtschaftlich vertretbar. Die zusätzlichen Kosten amortisieren sich generell im wesentlichen durch Energiekosteneinsparung im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude und Anlagen.
Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto sollen standardisierte Energiebedarfswerte für mehr Transparenz für die Gebäudeeigentümer und Mieter sorgen und damit auch zu weiteren Energiesparanstrengungen anreizen.
Noch beträchtliche Energiesparpotenziale bestehen bekanntermaßen im Altbaubestand. Auch diese Reserven werden mit der Verordnung bei ohnehin anstehenden Modernisierungs-maßnahmen verstärkt mobilisiert. Vor allem sollen in den nächsten Jahren etwa 2 Mio. vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute, ineffiziente Heizkessel erneuert beziehungsweise ausgetauscht sowie bestimmte ungedämmte Rohrleitungen und oberste Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen wärmegedämmt werden. Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Beispielsweise ist bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen gleichzeitig die energetische Qualität dieser Aussenbauteile deutlich zu verbessern. Natürlich gilt auch hier der Grundsatz: Erst planen, dann modernisieren. Minister Müller und Bodewig betonen: "Durch die neue Energieeinsparverordnung angestoßene Modernisierungsaktivitäten ersparen dem Bürger Energiekosten, sichern Arbeitsplätze am Bau und in der Wirtschaft und nutzen dem Klimaschutz."
Für eine wirksame Umsetzung der Maßnahmen im Gebäudebestand bedarf es allerdings zusätzlich einer beratenden und finanziellen Flankierung. Neben den Beratungsaktivitäten insbesondere der Wirtschaft, von Architekten und Ingenieuren wird dazu auch die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zum energiesparenden Bauen verstärken; so ist beispielsweise bereits durch die Deutsche Energie-Agentur ("dena") eine Veranstaltungsreihe zur Energieeinsparverordnung für Architekten und Ingenieure angelaufen. Daneben ist zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier werden aus Mitteln der Bundesregierung durch die KfW Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.
Quelle: BMWi NEWSLETTER
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