BVL genehmigt ersten Freilandversuch in Deutschland mit gentechnisch veraenderter Gerste

Die Justus-Liebig-Universitaet Giessen wird morgen in Giessen mit der Aussaat gentechnisch veraenderter Gerste auf einer zehn Quadratmeter grossen landwirtschaftlichen Versuchsflaeche beginnen. Damit wird erstmals gentechnisch veraenderte Gerste in Deutschland freigesetzt. Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Antrag der Universitaet auf Freisetzung der Pflanzen zu Forschungszwecken am 3. April 2006 genehmigt. In dem Freilandversuch koennen nun bis zum Jahr 2008 jaehrlich 5.000 gentechnisch veraenderte Pflanzen freigesetzt werden. Die Gerste ist nicht fuer den Verzehr durch Menschen oder Tiere zugelassen.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tieren sowie fuer die Umwelt zu erwarten sind. Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die 75 eingegangenen Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprueft und im Genehmigungsbescheid gewuerdigt.

Freigesetzt werden zwei Linien von Gerstenpflanzen: Die gentechnische Veraenderung der ersten Linie soll dazu fuehren, dass die Pflanze ein Enzym produziert, durch das sich die Gerste bei der Futtermittelherstellung bzw. das Gerstenmalz beim Brauen besser verarbeiten laesst. Die Gerstenpflanzen der zweiten Linie sollen widerstandsfaehig gegen eine Pilzkrankheit sein.

Die Genehmigung des BVL ist an Sicherheitsbestimmungen geknuepft, die unter anderem Isolationsabstaende, einen engmaschigen Wildschutzzaun, Vogelnetze und Vorschriften zur Lagerung des Getreides vorsehen. Durch eine Kontrolle der Flaechen auch nach Abschluss der Freisetzungsversuche und ein Entfernen von Pflanzen verwandter Arten in der Naehe der Versuchsflaeche muss der Antragsteller gewaehrleisten, dass keine gentechnisch veraenderten Pflanzen auf dem Feld ueberdauern, sich auf benachbarten Flaechen ausbreiten oder sich mit verwandten Pflanzen kreuzen.

Die Entscheidung des BVL erging im Benehmen mit dem Bundesamt fuer Naturschutz, dem Bundesinstitut fuer Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft eingeholt. Darueber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des Landes Hessen und des unabhaengigen Wissenschaftler- und Sachverstaendigengremiums, der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit, unterstuetzt.

Hintergundinformation

Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO­TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Uebereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

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