Deutsche Börse veröffentlicht Going Public Grundsätze

  • Führende Banken begrüßen Grundsätze
  • Einheitliche Regeln für Börsengänge gelten ab 1. September
  • Wichtiger Schritt in Richtung internationaler Standards

Die Deutsche Börse hat am Dienstag die endgültige Version der Going Public Grundsätze veröffentlicht, die für alle Börsengänge mit Zulassungsantrag nach dem 1. September als Verhaltenskodex für Unternehmen und emissionsbegleitende Banken gelten wird. Die Grundsätze zielen darauf, den Emissionsprospekt als zentrales Informationsmedium und Entscheidungsgrundlage für Anleger bei Börsengängen zu stärken.

Die Going Public Grundsätze hat die Deutsche Börse gemeinsam mit Vertretern von Banken, Emittenten, Investoren, Aktionärsschützern und IPO-Beratern in ihrem Beratungsgremium Primary Markets Advisory Committee (PMAC) entwickelt. Die jetzt vorgelegte Version enthält außerdem Anmerkungen eines breiten Kreises von Marktteilnehmern, die die Deutsche Börse während einer öffentlichen Anhörungsperiode gesammelt hat.

Die folgenden Banken begrüßen die Veröffentlichung der Going Public Grundsätze und werden deren Anwendung bei künftigen Börsengängen unterstützen: Bayerische Hypo- und Vereinsbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, DZ-Bank, Goldman Sachs, Merrill Lynch und UBS Warburg. „Die Going Public Grundsätze sind ein eindeutiges Signal, dass der deutsche Kapitalmarkt einen weiteren Schritt in Richtung internationaler Standards und Gleichbehandlung der Anleger gemacht hat. Damit wird das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt gestärkt“, sagte Rainer Riess, Head of Xetra Customers bei der Deutsche Börse AG.

Die Grundsätze enthalten eine so genannte Black-Out-Periode für Emittenten. In dieser Zeit darf der Emittent keine Angaben über das Geschäft oder die Finanz- und Ertragslage machen, die für die Beurteilung der Aktien wesentlich, aber nicht im Prospekt enthalten sind. Dadurch wird eine selektive Informationsweitergabe verhindert und die Gleichbehandlung von Privatanlegern und institutionellen Investoren erhöht.

Auch für Konsortialbanken gilt eine Black-Out Periode, während der sie keine Unternehmensstudien über das Geschäft oder die Finanz- und Ertragslage eines Emittenten veröffentlichen dürfen. Unternehmensstudien von Banken, die nicht zum Emissionskonsortium gehören, bleiben von den Grundsätzen unberührt.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) unterstützt die Initiative der Deutsche Börse AG. „Die Going Public Grundsätze sind geeignet, die bisherige Ungleichbehandlung von privaten und institutionellen Anlegern bei Börsengängen einzudämmen. Zudem gewährleiste die Ausformung als Kodex eine schnelle Anpassungsfähigkeit und eine hohe Akzeptanz der Regulierung dieses sensiblen Bereiches auf allen Seiten des Kapitalmarktes. Die DSW wird auf die Einhaltung der Grundsätze achten sowie Abweichungen offenlegen und kommentieren,“ sagte Marc Tüngler, Sprecher der DSW.

Die German Association of Investment Professionals (GAIP) begrüßte die Going Public-Grundsätze der Deutschen Börse. „Durch die Going Public Grundsätze werden Aussagen von Emittenten außerhalb des Prospekts unterbunden, die nicht der Prospekthaftung unterliegen. Die Grundsätze entsprechen den am internationalen Kapitalmarkt üblichen Standards und sind deshalb im Interesse der Anleger,“ sagte Dr.Helmut Henschel, President der GAIP.

Die Going Public Grundsätze beschränken auch die Verwendung von Pro Forma-Angaben in Prospekten und schreiben eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers nach anerkannten Prüfungsmaßstäben vor. Weiterhin definieren die Grundsätze die formelle Gestaltung des Prospekts von der Klarheit der Sprache über die Gliederung des Prospekts bis hin zu Schriftgröße und bildlichen Darstellungen. Risikofaktoren und zukunftsgerichtete Aussagen müssen klar dargestellt, Geschäfte und Rechtsbeziehungen mit Dritten sowie berufliche Werdegänge der Vorstände unter Nennung etwaiger Sanktionen offengelegt werden.

Die Going-Public Grundsätze inkl. Erläuterungen sind im Presseservice als Download eingestellt.

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