Die Tarifrücklage: Eine Alternative zur satzermäßigten Besteuerung von Personenunternehmen

Kernstück der gegenwärtig in Deutschland geplanten Reform der Unternehmensteuern ist laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 12. Juli 2006 – neben der Senkung der nominalen steuerlichen Gesamtbelastung der Körperschaften auf knapp unter 30 v.H. – eine parallele steuerliche Satzermäßigung für thesaurierte und damit reinvestierte Gewinne von Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) zur Wahrung der rechtsformneutralen Besteuerung. Als vorstellbare Instrumente für die vorgesehene Entlastung der Personenunternehmen werden in diesem Beschluss die Investitionsrücklage oder eine generelle Thesaurierungsrücklage genannt.

Wie eine solche generelle Steuersatzermäßigung aussehen könnte, ist zentraler Gegenstand der IFSt-Schrift Nr. 437 des Instituts Finanzen und Steuern, Bonn, die weitgehend die vom BMF zur Unternehmensteuerreform 1999/2000 erwogene Rücklagenlösung fortführt. Diese war in dem seinerzeitigen Planspiel als ohne nennenswerten administrativen Aufwand praktizierbar bewertet worden. Fortgeführt wird insbesondere die Antragsgebundenheit der Rücklage.

Die beiden Hauptmerkmale der vorgeschlagenen „Tarifrücklage“ sind:

1. ein ermäßigter (mit dem Körperschaftsteuersatz identischer) einheitlicher Einkommensteuersatz für thesaurierte Gewinne (sog. Sondertarif) sowie

2. bei späterer Entnahme der Gewinne ihre Nachversteuerung zum normalen Einkommensteuertarif, bei der in enger Anlehnung an das Halbeinkünfteverfahren die vorangegangene (ermäßigte) Thesaurierungsbelastung durch eine Kürzung der nachzuversteuernden Gewinne berücksichtigt wird.

Darüber hinaus ergeben sich zahlreiche Einzelfragen. Von ihnen werden in der Arbeit unter anderem angesprochen: die Durchführung der „gespaltenen“ Besteuerung über ein Nachversteuerungskapitalkonto und ein Einlagenkapitalkonto, die Begrenzbarkeit der Sondertarifierung auf einen Teil der Einkünfte, die Verwendungsreihenfolge für Entnahmen, Verlustausgleich, Personengesellschaften, ausländische Einkünfte, ausländische Personenunternehmen mit inländischer Betriebstätte, ausländische Gesellschafter einer inländischen Personengesellschaft sowie inländische Gesellschafter einer ausländischen Personengesellschaft.

Der zweite Teil der Arbeit enthält für wichtige Anwendungsfälle detaillierte Beispielrechnungen.

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Clemens Esser idw

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