Neue Definitionen für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die Europäische Kommission hat neue Definitionen für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angenommen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit von Europas kleinen Unternehmen gesteigert werden soll.

Zurzeit werden KMU und Kleinstunternehmen nach Leitlinien aus dem Jahr 1996 definiert. Die neuen Leitlinien, die am 8. Mai in Brüssel bekannt gegeben wurden, berücksichtigen die Inflation und die Produktivitätssteigerungen. Die finanziellen Schwellenwerte, nach denen definiert wird, in welche Klasse ein bestimmtes Unternehmen fällt, werden beträchtlich angehoben. Die Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahlen bleiben jedoch unverändert.

Der für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissar Erkki Liikanen erklärte: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Unternehmergeist und Innovation in der EU liegen in ihren Händen; deshalb spielen sie bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Union eine so wichtige Rolle. Eine sachgemäße Definition zur Einstufung der Unternehmen als KMU macht es einfacher, ihre Bedürfnisse zu ermitteln und wirksame Maßnahmen zum Ausgleich spezifischer größenbedingter Probleme zu entwickeln.“

Die Veränderungen der Schwellenwerte konzentrieren sich auf den Höchstumsatz und die Bilanzsumme in jeder Unternehmensklasse. Für Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen mit höchstens zehn Mitarbeitern, werden die vorher nicht definierten Beträge auf jeweils zwei Millionen Euro festgelegt. Für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern wird der Schwellenwert für den Umsatz von sieben auf zehn Millionen Euro angehoben, während der für die Bilanzsumme von fünf Millionen auf ebenfalls zehn Millionen steigt. Mittlere Unternehmen werden nun als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern definiert, deren Umsatz unter 50 Millionen Euro liegt und deren Bilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet. Die bisherigen Werte liegen bei 40 Millionen Euro bzw. 27 Millionen Euro.

Durch die Veränderungen hofft die Kommission, Wachstum und unternehmerische Initiative zu fördern und KMU zu mehr Investitionen in Forschung und Innovation anzuregen.

Es wird erwartet, dass die angehobenen finanziellen Schwellenwerte in jeder Klasse die Unternehmen begünstigen, die ihr Kapital investieren, was wiederum zu mehr Forschung und als Folge dessen zu erhöhter Innovation führt.

Die erstmalige Festlegung einer genauen finanziellen Definition von Kleinstunternehmen dürfte Unterstützungsmaßnahmen regionaler und nationaler Behörden insbesondere für diese Unternehmensklasse vereinfachen. Solidarwirtschaftliche Tätigkeiten und Handwerksbetriebe werden ebenfalls als Unternehmen betrachtet.

Damit die Umstellung auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten reibungslos erfolgen kann, werden die neuen Definitionen ab dem 1. Januar 2005 gelten.

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