Expertenkommission übergibt Bericht zur Senkung der Wohnnebenkosten

Die Nebenkostenkommission des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. hat durch Karl Ravens, Bundesminister a.D., in Berlin Bundesminister Kurt Bodewig ihren Abschlussbericht „Strategien zur Senkung der Wohnnebenkosten“ übergeben. Anlass für die vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen initiierte Einsetzung der Kommission im Dezember 1999 waren die stark gestiegenen Wohnnebenkosten, die sowohl selbstnutzende Eigentümer als auch Mieter treffen. In den 90er Jahren sind die Nebenkosten des Wohnens in Westdeutschland etwa drei Mal so schnell gestiegen wie die Lebenshaltungskosten. In Ostdeutschland lag die Steigerungsrate noch darüber. Dies gilt insbesondere für die Wasser-, Abwasser- und Müllabfuhrgebühren. Wirksame Strategien zur Begrenzung dieses Nebenkostenanstiegs sind bisher vor allem deshalb nicht entwickelt worden, weil die Ursachen sehr vielfältig sind: von der kommunalen Gebührenkalkulation bis zum richtigen Verhalten der Nutzer und zur Bewirtschaftung der vermieteten Objekte.

„Weil alle Bürger hiervon betroffen sind“, so Bundesminister Bodewig, „haben wir uns dieses Themas angenommen, um unter Federführung des Deutschen Verbandes alle Verantwortlichen und Betroffenen an einen Tisch zu bringen und praxisnahe Verbesserungsvorschläge vorzulegen.“

Die Thematik, so Bodewig weiter, habe trotz inzwischen eingetretener Kostenberuhigung nichts von ihrer Bedeutung verloren. Problematisch sei das hohe, in den 90er Jahren erreichte Kostenniveau.

Der Kommission geht es darum, die Leistungen rund ums Wohnen, sei es nun die Müllabfuhr oder die Abwasserbeseitigung mit möglichst geringen Kosten zu erstellen. Deshalb richten sich die Handlungsempfehlungen insbesondere an die Leistungsanbieter, vornehmlich an die Kommunen, deren Gebühren einen Großteil der Wohnnebenkosten ausmachen.

Beispielhaft werden folgende Prinzipien empfohlen:

  • Gebühren sind so zu kalkulieren, dass die Bürger nicht mehr als die Kosten der Leistung tragen, und dass umgekehrt die Kommune den Nutzern die vollen Kosten anlastet (also keine Quersubventionierung). Sparsame Nutzung soll sich in vollem Umfang lohnen.
  • In der Gebühr dürfen nur die Kosten für die tatsächlich genutzte Anlage zum jeweiligen Marktwert, nicht aber die Kosten der Wiederbeschaffung einer möglicherweise veränderten Anlage berücksichtigt werden.
  • Zuschüsse und einmalige Beiträge sind als Abzugskapital zu behandeln, d. h. sie verringern die Kapitalkosten und sollten nicht noch einmal in den Gebühren geltend gemacht werden.

Bundesminister Bodewig betonte, dass die Kommission damit einen interessanten Diskussionsprozess in Gang gebracht habe. Dies reihe sich ein in die Initiativen, die die Bundesregierung ergriffen habe, um die Kosten des Bauens und Wohnens zu senken. Die Bundesregierung wolle, so Bodewig, dass das Bauen in Deutschland unter Beibehaltung einer hohen Qualität kostengünstiger wird, dass Bauland bezahlbar bleibt und in manchen Regionen wieder bezahlbar wird. Hierzu habe die Bundesregierung die Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ gestartet und das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf den Weg gebracht, das erhebliche Investitionen anstößt und zu einer Minderung des CO2-Ausstoßes beiträgt. Auch die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung gehöre in diesen Zusammenhang.

Abschließend sicherte Bundesminister Bodewig der Kommission zu, ihre Vorschläge sorgfältig zu prüfen.

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