Rückbau leerstehender Wohngebäude in den neuen Bundesländern

Die KfW fördert ab sofort in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden. Die Bank öffnet dazu ihr bestehendes Wohnraum-Modernisierungsprogramm II für entsprechende Maßnahmen. Diese Öffnung ist Bestandteil des Stadtumbauprogrammes Ost der Bundesregierung. Im KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm II werden in den teilnehmendenden Bundesländern zusätzlich die folgenden Vorhaben gefördert: – Rückbau von Wohngebäuden, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung der Wohnungen und Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung

Die KfW fördert ab sofort in den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin (Ost) den Rückbau von leerstehenden Wohngebäuden. Die Bank öffnet dazu ihr bestehendes Wohnraum-Modernisierungsprogramm II für entsprechende Maßnahmen. Diese Öffnung ist Bestandteil des Stadtumbauprogrammes Ost der Bundesregierung.

Im KfW-Wohnraummodernisierungsprogramm II werden in den teilnehmendenden Bundesländern zusätzlich die folgenden Vorhaben gefördert:

  • Rückbau von Wohngebäuden, einschließlich der Maßnahmen für die Freimachung der Wohnungen und Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung
  • Umschuldung bestehender Darlehen, sofern diese objektbezogen für das rückzubauenden Gebäude gewährt wurden

Die noch nicht beigetretenen neuen Länder Sachsen und Thüringen können sich dem Rückbauprogramm jederzeit anschließen. Im Falle Thüringens ist in Kürze damit zu rechnen.

Eigentümer, die ihr Wohngebäude abreißen wollen, können ein zinsverbilligtes KfW-Darlehen in Höhe von EUR 125/qm Wohnfläche für eine Laufzeit von 10 Jahren erhalten.

Die Antragstellung erfolgt über Hausbanken. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt können die Hausbanken eine 50%-ige Haftungsfreistellung beantragen.

Voraussetzung für die Förderung sind entweder ein Bewilligungsbescheid über Zuschüsse aus dem Stadtumbauprogramm oder eine Abrissgenehmigung und Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorhaben dem Stadtentwicklungskonzept entspricht.

Aufgrund der Zinsverbilligung von Bund und neuen Ländern liegt der Zinssatz deutlich unter dem Marktzins. Der derzeit aktuelle Zinssatz beträgt ohne den Zinszuschlag für Haftungsfreistellung nominal 4,00% (effektiv 4,06%). Anträge für Kredite zum Rückbau in den genannten neuen Ländern können ab sofort bei den Hausbanken gestellt werden.

Media Contact

Christine Volk ots

Alle Nachrichten aus der Kategorie: Wirtschaft Finanzen

Aktuelle und interessante Meldungen und Entwicklungen aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier zusammengefasst.

Unter anderem bietet Ihnen der innovations-report Berichte aus den Teilbereichen: Aktienmärkte, Konsumklima, Arbeitsmarktpolitik, Rentenmarkt, Außenhandel, Zinstrends, Börsenberichte und Konjunkturaussichten.

Zurück zur Startseite

Kommentare (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Neueste Beiträge

Brückenbau der Zukunft

Ein Team des Fachbereichs Konstruktiver Ingenieurbau an der HTWD erforscht modulare Fertigteilsysteme, um Brücken schneller, kostengünstiger und nachhaltiger zu errichten. Zahlreiche Brückenbauwerke in ganz Deutschland sind derzeit in einem schlechten…

Intelligente Kamerasysteme

HKA-Forschungskooperation mit Mercedes-Benz für autonomes Fahren der nächsten Generation. Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung der komplexen Kameratechnologien im Neuromorphic Computing. Über die Kooperation im Projekt EVSC (Event Vision Stream Compres­sion)…

Digitaler Zwilling zeigt den Wald in 100 Jahren

Modell berechnet große Waldflächen bis auf den Einzelbaum genau. Der Wald der Zukunft wird mit anderen Bedingungen zurechtkommen müssen als der von heute. Deshalb ist es laut Forschenden der Technischen…