Umsatzsteuerbetrug mit Augenmaß bekämpfen

Unternehmensberater sehen die geplanten weitgehenden Zutrittsrechte für Finanzbehörden mit der Verfassung unvereinbar

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, hält die von der Bundesregierung geplante Einführung einer nahezu schrankenlosen Befugnis für die Finanzbehörden, Haus und Grund von selbstständigen Steuerpflichtigen zu betreten, für verfassungswidrig. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges seien derartige weitreichende Rechte nicht geboten.

Denn die in Artikel 13 Grundgesetz festgelegte Unverletzlichkeit der Wohnung gelte auch für Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume und könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Nach der neuen Vorschrift der Abgabenordnung (§ 88b) genüge indes schon die Notwendigkeit der „allgemeinen Nachschau“, um jedem steuerpflichtigen Betrieb, Gewerbetreibenden oder Selbstständigen ohne Vorwarnung einen Besuch abzustatten – geprüft würden dann alle steuerlichen Vorgänge, nicht nur etwa umsatzsteuerrechtlich relevante. „Damit wird unter dem Deckmantel der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges ein Zutrittsrecht zur Kontrolle aller Steuerarten geschaffen – das ist unredlich“, kritisiert Redley.

Problematisch sei auch der formlos mögliche Übergang zu einer für den Steuerpflichtigen mit erheblichen Auflagen und Konsequenzen verbundenen Außenprüfung. Dabei würden Schutzrechte des Betroffenen, wie die Notwendigkeit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, zu leicht umgangen.

„Eine wirksame Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges halte ich zwar für dringend geboten“, räumt Redley ein, „aber die geplanten Befugnisse der Finanzbehörden treffen vor allem die weitüberwiegende Zahl der steuerehrlichen, unbescholtenen Unternehmer.“ Damit werde nahezu jeder Steuerpflichtige faktisch unter den Generalverdacht des Steuerbetruges gestellt und letztlich kriminalisiert. Damit wahrt die rot-grüne Regierung leider die Kontinuität zur Vorgängerregierung, deren Gesetze oftmals auch den Eindruck erweckten, der Staat müsse sich vor den Bürgern schützen.

Umsatzsteuerbetrügereien könnten eher durch eine Verbesserung des Vollzugs der geltenden Vorschriften begegnet werden. So bleibe es dringliche Aufgabe der Politik, erst einmal die Zahl der Fahndungsprüfer in den Bundesländern auf ein gleiches Niveau zu bringen, teilweise schwanke diese immer noch um bis zu 350 Prozent. „Von einem einheitlichen und gerechten Vollzug kann da keine Rede mehr sein“, gibt Redley zu bedenken.

Denkbar wäre schließlich die Umsetzung des Vorschlags von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller, private Handwerkerrechnungen als steuerlich absetzbar anzuerkennen. Denn dadurch sinke der Anreiz, sich durch Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug Abgaben zu ersparen.

Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert, die sich auf über 530 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent.

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Klaus Reiners ots

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