Neues KfW-Programm "Kapital für Arbeit"

Die KfW hat heute mit der Bundesregierung das neue Programm „Kapital für Arbeit“ vereinbart. Es baut auf dem von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen „Job-floater“ auf und soll bis zum 1. November 2002 starten.

Das neue KfW-Programm soll zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen und zielt zudem darauf ab, Finanzierungshemmnisse von Unternehmen zu beseitigen und ihre Finanzierungsstrukturen zu stärken. Es steht kleinen und mittelständischen Betrieben offen, die Arbeitslose dauerhaft einstellen, Finanzierungsbedarf haben und eine ausreichende Bonität aufweisen. Hierzu gehört, dass den Unternehmen von ihrer Hausbank positive Zukunftsaussichten bescheinigt werden und sie insgesamt kreditwürdig sind. Im einzelnen ist vorgesehen, dass

  • gesunden Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, die dafür notwendige Finanzierung zur Verfügung gestellt,
  • die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und damit
  • der Zugang zu weiterer Fremdkapitalfinanzierung erleichtert wird.

Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen dauerhaft ein, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket der KfW. Pro Arbeitslosen erhält das Unternehmen Mittel in Höhe von bis zu 100.000 ¤. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Die Mittel, die aus einer Eigenkapitalkomponente (Nachrangtranche) und einem klassischen Darlehen bestehen, werden von der KfW obligatorisch in zwei gleich großen Tranchen über die Hausbanken vergeben:

1. Fremdkapitaltranche

Die Fremdkapitaltranche wird als KfW-Förderkredit in Höhe von bis zu 50.000 EUR vergeben. Die Fremdkapitaltranche wird banküblich besichert, die Bank übernimmt das Ausfallrisiko. Es können bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.

2. Nachrangtranche

Weitere max. 50.000 EUR stellt die KfW als Nachrangdarlehen (Eigenkapitalkomponente) zur Verfügung. Damit erhält das Unternehmen eigenkapitalähnliche Mittel, verbessert seine Finanzierungsstruktur und erweitert seinen Spielraum zur Aufnahme von Fremdkapital. Von den Unternehmen sind für die Nachrangtranche keine Sicherheiten zu stellen. Die durchleitende Bank wird in voller Höhe von den Risiken aus der Nachrangtranche freigestellt. Die Haftungsfreistellung wird vom Bund garantiert. Die Nachrangtranche wird endfällig gewährt.

Die Zinskonditionen für beide Tranchen werden sich wie bei Förderkrediten üblich am unteren Rande des Marktniveaus bewegen.

Das jährliche Gesamtvolumen des Programms „Kapital für Arbeit“ orientiert sich an der Nachfrage. Die KfW, einer der größten Emittenten Europas, nimmt das Geld für beide Tranchen im Rahmen ihrer normalen Refinanzierungstätigkeit am Kapitalmarkt auf.

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Christine Volk ots

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