Deutsche Börse AG startet Aktienrückkäufe im Rahmen des fortlaufenden Programms zur Optimierung der Kapitalstruktur

Die Deutsche Börse AG plant ihr Aktienrückkaufprogramm am 1. Juli 2008 wieder aufzunehmen. Auf Grundlage der bestehenden Zustimmung durch die Hauptversammlung am 21. Mai 2008 darf das Unternehmen bis zu 10 Prozent des Grundkapitals in Höhe von nominal 195 Mio. € zurückkaufen, wobei die eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden, bei der Berechnung der 10-Prozent-Grenze berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hält derzeit

3.097.468 Stück eigene Aktien.

Der Rückkauf bis zum 31. Dezember 2008 ist auf die Anzahl von Aktien begrenzt, die einem Gesamtkaufpreis von bis zu 400 Mio. € entspricht. Es ist beabsichtigt, die Aktien zum Zwecke einer Kapitalherabsetzung einzuziehen und/oder die Aktien für Belegschaftsaktienprogramme der Gruppe Deutsche Börse zu verwenden.

Der Erwerb der Aktien erfolgt im Rahmen der Marktbedingungen entweder über die Börse oder durch den Einsatz von Derivaten. Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Kaufpreis für die zurückzukaufenden Aktien den Mittelwert des Aktienkurses der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Maßgeblich für die Mittelwerte des Aktienkurses sind die Schlussauktionspreise der Deutsche Börse-Aktie im elektronischen Xetra-Handel an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 Prozent des Grundkapitals der Deutsche Börse AG, unter Berücksichtigung von Aktien im Eigenbestand des Unternehmens, beschränkt.

Im Falle des Aktienerwerbs unter Einsatz von Derivaten, darf der Ausübungspreis den Mittelwert der Aktienkurse während der letzten fünf Handelstage vor Abschluss des betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten und um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten.

Die Deutsche Börse wird ein unabhängiges Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu bemühen, nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen Handelsvolumens eines Tages zurückzukaufen. Darüber hinaus wird das unabhängige Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 einzuhalten.

Insbesondere dürfen pro Tag maximal 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens im Monat vor Veröffentlichung des Programms zurückgekauft werden. Wenn der Erwerb unter Einsatz von Derivaten erfolgt, wird das unabhängige Kreditinstitut angewiesen sicherzustellen, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden.

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Weitere Informationen:

http://www.deutsche-boerse.com

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