Bundesrat beschließt Innovationsprogramm und Kfz-Steuer-Minderung

Der Bundesrat hat heute das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Gesetz zur „Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften“ beschlossen.

Mit dem Gesetz wird die Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene Lkw auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau gesenkt.

Dazu unterstützt der Bund das deutsche Transportgewerbe bei der Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge. Das Innovationsprogramm hat ein Volumen von 100 Millionen Euro. Dabei können Unternehmen zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss wählen.  

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte dazu heute in Berlin:
„Die Bundesregierung hält Wort. Das Gesetz ist ein Beitrag zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für das deutsche Straßengüterverkehrsgewerbe. Mit dem Innovationsprogramm schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, damit Deutschland zukünftig über die innovativste, vor allem aber über die umweltfreundlichste Nutzfahrzeugflotte Europas verfügt.

Mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das in Europa mögliche Mindestmaß entlasten wir die deutschen Spediteure.“

Die mit der Kfz-Steuer-Reduzierung verbundenen Einnahmeausfälle werden durch eine moderate Erhöhung der Lkw-Maut ausgeglichen. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist dazu entsprechend angepasst worden.

Der durchschnittliche Mautsatz wird um 1,1 Cent/km auf 13,5 Cent/km pro gefahrenen Kilometer erhöht. Die Erhöhung erfolgt nach entsprechender technischer Anpassung im Mautsystem voraussichtlich zum 1. September 2007. Damit ergeben sich zu diesem Zeitpunkt folgende

Mautsätze:

Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei
Achsen:
* 0,10 Euro in der Kategorie A,
* 0,12 Euro in der Kategorie B,
* 0,145 Euro in der Kategorie C.
Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr
Achsen:
* 0,11 Euro in der Kategorie A,
* 0,13 Euro in der Kategorie B,
* 0,155 Euro in der Kategorie C.
Ab dem 1. Oktober 2008 beläuft sich die Anhebung des durchschnittlichen Mautsatzes auf nur 0,65 Cent/km, da die Förderung von EURO V -Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ausläuft und somit insoweit eine Gegenfinanzierung nicht mehr erforderlich ist.

Die Bundesregierung beabsichtigt aber, die Förderung von Euro VI -Fahrzeugen mit entsprechender Anhebung der Mautsätze zur Gegenfinanzierung wieder in das Förderprogramm aufzunehmen, sobald diese Schadstoffklasse definiert ist.

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