Deutsche Börse beschließt weitere Details zur Indexfamilie im Rahmen der Aktienmarktneusegmentierung

Spezifizierung der Kriterien für Aufnahme von Unternehmen /
Kappungsgrenzen bei den Auswahlindizes /
Überprüfung der Branchenklassifizierung

Der Indexanbieter Deutsche Börse hat am Freitag Details für das Regelwerk der neuen Indexfamilie im Rahmen der Aktienmarktneusegmentierung beschlossen. Die Neusegmentierung tritt am 1. Januar in Kraft, die neue Indexwelt wird zum 24. März umgesetzt. Das Regelwerk ist Grundlage für Indexentscheidungen.

Neu gefasst hat die Deutsche Börse bei einigen Indizes Details zur Aufnahme von Unternehmen in die Auswahlindizes an den regulären Überprüfungsterminen und Einzelheiten über die so genannte Fast Entry und Fast Exit Regel. Weiterhin hat die Börse die Regeln für die Überprüfungszyklen für die neue Indexfamilie festgelegt. Kappungsgrenzen und Berechnungsintervalle für die neue Indexwelt werden analog zu den bisherigen Indizes angewandt.

Darüber hinaus hat die Deutsche Börse in einzelnen Fällen die Branchenklassifizierung von Unternehmen überprüft. Die Klassifizierung bildet die Voraussetzung für die Einordnung von Unternehmen in die neue Indexsystematik und unterscheidet zwischen klassischen Branchen und Technologiebranchen. Aufgrund der von den Unternehmen vorgelegten Daten, der Einschätzung von Analysten, die diese Unternehmen regelmäßig durch ihr Research abdecken und der Meinung des Arbeitskreises Aktienindizes, der die Börse berät, werden die Unternehmen ce Consumer und ACG innerhalb der klassischen Branchen neuen Industry Groups zugeordnet. Die Unternehmen wechseln von der Industry Group Retail Specialty zur Industry Group Industrial Products & Services. Weiterhin hat der Indexanbieter das Unternehmen Biotest vom Technologiebereich (Industry Group Biotechnology) dem klassischen Bereich (Industry Group Pharmaceuticals) zugeordnet

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