Going Public Grundsätze treten zum 1. September in Kraft

Die Going Public Grundsätze, die die Deutsche Börse gemeinsam mit Vertretern von Banken, Emittenten, Investoren und IPO-Beratern in ihrem Beratungsgremium Primary Markets Advisory Committee (PMAC) erarbeitet hat, werden ab 1. September als Verhaltenskodex für Marktteilnehmer bei allen Börsengängen gelten. Dies hat die Deutsche Börse am Montag mitgeteilt. Während der Hearing Period haben die Grundsätze umfangreiches Feedback von Marktteilnehmern erhalten und grundsätzlich breite Zustimmung gefunden. Die entsprechenden Anregungen sollen Eingang finden in eine in Details überarbeitete Version der Going Public Grundsätze, die Mitte Juli vorgelegt wird.

Mit der Entscheidung, die Going Public Grundsätze als Verhaltenskodex für Unternehmen und emissionsbegleitende Banken einzuführen, sollen gleiche Bedingungen für Börsengänge unabhängig vom Marktsegment geschaffen werden. Die Einhaltung der Grundsätze muss zukünftig im Prospekt ausgewiesen werden. „Es liegt jetzt in der Verantwortung der Marktteilnehmer, über die Anwendung der Going Public Grundsätze ein einheitliches Informationsniveau für alle Investoren bei Börsengängen herzustellen,“ sagte Rainer Riess, Head of Xetra Customers bei der Deutschen Börse.

Die Grundsätze sollen bei Börsengängen die Anforderungen an den Emissionsprospekt regeln sowie die Angaben außerhalb des Prospekts und die Veröffentlichung emissionsbegleitender Studien einschränken. Die Formulierung solcher Best Practice Regeln ist eine wichtige Voraussetzung, um das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Mit der Einführung von internationalen Kapitalmarktstandards, wie meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte und internationalen Rechnungslegungsstandards, spielt Deutschland bereits eine Vorreiterrolle in Europa. Mit den Going Public Grundsätzen wird der deutsche Kapitalmarkt einen weiteren Schritt in Richtung internationaler Standards machen.

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