Informationsveranstaltung zum neuen Produktsicherheitsgesetz

Am 1. Dezember 2011 wurde das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ohne Übergangsfrist vom Produktsicherheitsgesetz abgelöst. Damit setzte Deutschland entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts um, das durch klarere Regelungen Beschäftigte und Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten schützen will.

Die Tagung stellt das Gesetz und seine wichtigsten Änderungen vor. Einzelne Beiträge gehen auf die Auswirkungen auf die verschiedenen Interessengruppen wie Hersteller, Händler oder Verbraucher ein. Das gesamte Programm befindet sich unter http://www.baua.de/termine im Internet.

Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Vertreter von Vollzugsbehörden, an die Industrie und den Handel sowie an Arbeitnehmer und Verbraucher. Für die Veranstaltung erhebt die BAuA einen Teilnahmebeitrag von 125 Euro. Darin sind Tagungsunterlagen und ein Mittagsimbiss enthalten.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Tanja Wybierek, Telefon 0231 90 71-2849, E-Mail wybierek.tanja@baua.bund.de.

Informationen zum Produktsicherheitsgesetz, Gesetzestext und Links zu den europäischen Informationssystemen gibt es im Internet unter der Adresse http://www.produktsicherheitsportal.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

http://www.baua.de

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