Kabinett beschließt Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschlossen. Bundesforschungsministerin Annette Schavan erklärte dazu: „Die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes ist Ausdruck einer Politik der Freiheit und Autonomie für die Hochschulen. Mit der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes unterstützen wir die Länder darin, die Hochschulen aus der staatlichen Detailsteuerung zu entlassen und räumen ihnen gleichzeitig mehr eigene Gestaltungsspielräume und neue Steuerungselemente ein, wie beispielsweise die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt.“

Durch die Föderalismusreform sind Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes entfallen, beispielsweise für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und für die Rechtsverhältnisse der Personen, die im öffentlichen Dienst der Länder stehen. Schavan betonte: „Mit der Aufhebung des HRG setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass Wettbewerb und Differenzierung auch von der Hochschulpolitik des Bundes gewollt sind.“

Soweit sich aus der Aufhebung des HRG ein Änderungsbedarf im Landesrecht ergibt, damit dortige Regelungen nicht ins Leere laufen, müssen die jeweiligen Landesgesetz- bzw. -verordnungsgeber tätig werden. Dafür erhalten die Länder ein angemessenes Zeitfenster: Das Gesetz soll demnach am 1. Oktober 2008 in Kraft treten.

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