Neue Wege bei der Vergabe von Bauleistungen

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Achim Großmann, hat heute gemeinsam mit dem Staatssekretär im Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Günter Kozlowski, die Vertreter der Fachpresse vor Ort über die innovative vertragliche Abwicklung der Grunderneuerung der Bundesautobahn A 61 auf 8,8 km Länge zwischen dem Rastplatz „Blauer Stein“ und der Anschlussstelle Miel in Form eines Funktionsbauvertrages informiert.

Großmann: „Mit dem Funktionsbauvertrag wird ein neuer Weg bei der Vergabe von Bauleistungen gegangen, der dem Auftragnehmer mehr Verantwortung als beim konventionellen Bauvertrag überträgt, ohne dass – wie bei den Betreibermodellen – eine Finanzierung durch Dritte (Banken) erforderlich wird. So fasst der Funktionsbauvertrag den Bau oder die Erneuerung einer Straße und deren bauliche Erhaltung über einen weit über die bisherige Verjährungsfrist von vier Jahren hinausgehende Zeitspanne (15-30 Jahre) in einem Vertragswerk zusammen. Über die gesamte Vertragslaufzeit werden dabei die vertragsgemäßen Gebrauchseigenschaften einer Straße ausschließlich über Funktionsanforderungen an den Straßenzustand (z. B. Ebenheit, Griffigkeit) definiert und nicht mehr an bautechnischen Größen wie Baustoffe, Bindemittelgehalt und -menge etc. festgemacht.“

„Für den Bund liegt der Vorteil des Funktionsbauvertrages darin, dass die bauausführende Firma motiviert ist, Bau- und Erhaltungsmaßnahmen möglichst wirtschaftlich durchzuführen, und insofern davon ausgegangen werden kann, dass bei der Funktionsbauleistung eine hohe Qualitätsstufe erzielt wird, die den späteren Erhaltungsaufwand minimiert“, so Großmann.

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