Niedrige Inflation ist kein Gift für den Arbeitsmarkt

Tobin und Akerlof argumentierten, dass eine niedrige Inflationsrate es Firmen erschwert, ihre Lohnkosten zu senken, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Bei einer hohen Inflation reicht es bereits aus, keine Lohnerhöhungen vorzunehmen. Die Reallöhne sinken auf diese Weise automatisch: Die Nominallöhne bleiben zwar gleich, zugleich steigen jedoch die Preise.

Bei einer niedrigen Inflation wären für entsprechende Kosteneinsparungen dagegen sinkende Nominallöhne erforderlich, also echte Lohnsenkungen: Die Beschäftigten bekommen weniger Lohn überwiesen als zuvor. Davor würden Firmen häufig zurückschrecken, um die Motivation und Produktivität der Beschäftigten nicht zu gefährden. Auch tarifvertragliche und andere arbeitsrechtliche Regelungen können dem entgegenstehen. Ökonomen sprechen hier von „Abwärts-Nominallohn-Starrheit“.

Statt die Löhne zu senken würden Firmen dann verstärkt Arbeitsplätze abbauen, um Einsparungen zu erreichen. Niedrige Inflation führt in Kombination mit Abwärts-Nominallohn-Starrheit zu höherer Arbeitslosigkeit, lautet die These von Tobin und Akerlof.

Die IAB-Studie zeigt jedoch anhand empirischer Daten, dass der von Tobin und Akerlof befürchtete Effekt zu vernachlässigen ist. Die Firmen üben von vornherein Zurückhaltung bei Lohnerhöhungen, um zu vermeiden, später die Löhne vielleicht wieder senken zu müssen. Zudem berücksichtigen sie bei Lohnverhandlungen, ob sie in der Vergangenheit auf eigentlich gewünschte Lohnkürzungen verzichtet haben, und führen in diesem Fall keine oder nur geringe Lohnerhöhungen durch.

Unterm Strich beeinflusst die Lohnstarrheit das durchschnittliche Lohnniveau kaum. „Daher sind auch keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu erwarten. Abwärts-Nominallohn-Starrheit liefert demnach kein überzeugendes Argument für eine höhere Ziel-Inflationsrate der Zentralbanken“, so die IAB-Studie.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb0211.pdf

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Wolfgang Braun idw

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