Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main – Feststellung des Entschaedigungsfalles

Die Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft ist der Entschaedigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugewiesen und der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.

Die Kundeneinlagen einschliesslich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschaedigungsgesetzes von der Entschaedigungseinrichtung deutscher Banken und darueber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. im Rahmen seines Statuts bis zur Sicherungsgrenze von 285.105.000 Euro je Einleger geschuetzt.

Mit der Feststellung des Entschaedigungsfalles ist jetzt die gesetzliche Voraussetzung dafuer gegeben, dass die Entschaedigungseinrichtung mit der Entschaedigung der Einleger beginnen kann. Derzeit wird eine Information der Einlagensicherung ueber die Feststellung des Entschaedigungsfalles fuer die einzelnen Einleger vorbereitet. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. wird sich in Kuerze auch im Namen der Entschaedigungseinrichtung mit den Einlegern in Verbindung setzen.

Einleger koennen Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens im Internet unter http://www.bankenverband.de und http://www.edb-banken.de erfragen.

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