IAB-Betriebspanel: Tarifbindung nimmt weiter ab

1996 arbeiteten in Westdeutschland 69 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Flächentarifvertrag galt. Im Jahr 2006 waren es nur noch 57 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 41 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Rückgang um zwei Prozentpunkte im Westen bzw. um einen Prozentpunkt im Osten. Die Erosion der Flächentarifverträge ist zumindest im Westen bislang nicht gestoppt.

In Ostdeutschland deuten die Zahlen der letzten Jahre dagegen eher auf eine Stabilisierung hin – allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau.

Die ganze Bedeutung des Flächentarifs wird jedoch erst deutlich, wenn man berücksichtigt, dass zudem fast jeder fünfte Arbeitnehmer davon indirekt profitiert. 18 Prozent der westdeutschen und 22 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiten nämlich in Betrieben, die sich an einem Flächentarifvertrag orientieren.

Für 8 Prozent der Beschäftigten im Westen und 13 Prozent im Osten gilt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

Betriebliche Bündnisse gelten für 12 Prozent der Beschäftigten

Der Anteil der Beschäftigten, die in einem Unternehmen mit einem betrieblichen Bündnis zur Wettbewerbs- und Standortsicherung arbeiten, liegt bei 12 Prozent. Je größer ein Betrieb ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein entsprechendes Bündnis vereinbart wird: 20 Prozent der Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten haben ein betriebliches Bündnis abgeschlossen.

Bei den Branchen fällt vor allem das verarbeitende Gewerbe ins Auge: Für 27 Prozent der dort Beschäftigten gilt ein betriebliches Bündnis.

Weniger als ein Viertel sind Krisenbündnisse

Nur in knapp einem Viertel der Fälle werden betriebliche Bündnisse als Reaktion auf eine aktuelle Krise abgeschlossen. Die Mehrheit der Betriebe nutzt die betrieblichen Bündnisse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit – also um die Konkurrenzfähigkeit des Betriebes generell zu stärken oder um eine mögliche Krise von vornherein abzuwenden.

Arbeitnehmer-Zugeständnisse vor allem bei Arbeitszeit und Bezahlung

Zugeständnisse bei der Arbeitszeit spielen eine etwas größere Rolle als Zugeständnisse bei der Bezahlung. 90 Prozent der Vereinbarungen zur Beschäftigungs- oder Standortsicherung enthalten Zugeständnisse der Arbeitnehmerseite bei der Arbeitszeitgestaltung, 78 Prozent bei der Entlohnung. Rund zwei Drittel der Bündnisse bringen für die Beschäftigten sowohl bei der Arbeitszeit als auch bei der Entlohnung Einschränkungen mit sich.

Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels können unter http://doku.iab.de/forschungsbericht/2007/fb0507.pdf abgerufen werden.

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Wolfgang Braun idw

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