Kinderabhängige Rente – Rettungsanker für das Umlageverfahren

Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich durch eine Kombination aus beitragsbezogener und an die Zahl der eigenen Kinder gekoppelter Rente demographiefest machen. Ein entsprechendes Modell hat jetzt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) vorgestellt. Die Idee dahinter: Wer keine Kinder erzieht, hat gegenüber zukünftigen Beitragszahler- Generationen auch keinen vollen Rentenanspruch – sondern nur in der Höhe, in der man sich indirekt, etwa über Steuerzahlungen, an den Kindererziehungskosten anderer beteiligt. Das sind nach den Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft 45 Prozent. Umgekehrt werden 55 Prozent der Kosten, die Kinder verursachen, von den Familien privat geschultert. Überträgt man diese Relation auf das vom IW vorgeschlagene Rentenmodell, hätte etwa im Jahr 2003 ein Durchschnittsrentner mit seinen Beiträgen einen Rentenanspruch in Höhe von 429 Euro (45 Prozent der damaligen durchschnittlichen Monatsrente von 954 Euro) erworben. Bleiben 525 Euro (55 Prozent), die bei durchschnittlich 2,16 Kindern nur an Eltern gezahlt werden – pro Kind also 243 Euro.

Die kinderabhängige Rente würde das Problem der mit den zunehmenden Rentnerzahlen steigenden Ausgaben der Rentenkasse lösen. Denn im Jahr 2030 beliefe sich das kinderbezogene Altersgeld bei durchschnittlich 1,63 Kindern je Frau eben im Schnitt nur noch auf 396 Euro. Zudem sinkt mit der rückläufigen Geburtenrate auch die im IW-Modell an den steuerfinanzierten Kindererziehungskosten festgemachte beitragsbezogene Rente. Unterm Strich würden die Ausgaben der Rentenversicherung bis 2030 nur um 5 Prozent klettern, obwohl die Zahl der Rentner bis dahin um 40 Prozent ansteigt.

Jochen Pimpertz: Alterssicherung im Drei-Generationenvertrag – Zur Berücksichtigung der Kindererziehung in der umlagefinanzierten Sozialversicherung, IW-Positionen Nr. 14, Köln 2005, 48 Seiten, 11 Euro. Bestellung über Fax: (02 21) 49 81-4 45 oder im Internet unter: www.divkoeln.de

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