DASIT – Prototyp für datenschutzkonforme Lösungen für Einkaufs- und Bezahlprozesse im Internet vorgestellt

Datenschutz lässt sich auch beim Einkaufen und Bezahlen im Internet gewährleisten. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen des Aktionsprogramms „Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhundert“ geförderten Forschungsprojektes „DASIT – Datenschutz in Telediensten“. Ein aus DASIT entstandener Prototyp für den B2C-Geschäftsverkehr wurde heute in Berlin vorgestellt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Margareta Wolf erklärte anlässlich der Präsentation: „Vorliegende Studien zeigen, dass 79 Prozent aller Online-Shops ihre Nutzer nicht oder kaum über den Datenschutz aufklären. Andererseits sorgen sich rund 84 Prozent der Deutschen beim Surfen im Internet um ihre Privatsphäre. Der Wunsch der Bürger nach mehr Datenschutz im Internet ist daher für die Bundesregierung ein ernstes Anliegen. Nur wenn wir dieser Forderung nachkommen, kann die Akzeptanz von E-Commerce nachhaltig gestärkt werden“.

Das Forschungsprojekt DASIT wird seit Oktober 1998 von der DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank AG, Frankfurt am Main, als Konsortialführer zusammen mit der GMD Forschungszentrum Informationstechnik GmbH Darmstadt, der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) der Universität Kassel, der Rechenzentrale Bayerischer Genossenschaften eG und IBM Deutschland Informationssysteme GmbH durchgeführt. An den Gesamtkosten des Projektes in Höhe von rd. 4 Mio. DM beteiligt sich das BMWi mit 40 Prozent.

Ziel des Projektes ist es, Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen an einen modernen Datenschutz gerecht werden. Untersucht wurden sowohl technische und rechtliche als auch organisatorische Aspekte des Datenschutzes für das elektronische Einkaufen und Bezahlen im Internet.

Grundlage und Handlungsspielraum des Projektes sind die im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) formulierten technischen und organisatorischen Anforderungen an die Diensteanbieter, die mit der getesteten Lösung bestmöglichst erfüllt werden. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, wie bei traditionellen Bargeschäften, auch im Internet anonym einzukaufen und zu bezahlen.

Die in einem Pilottest geprüfte Technologie setzt Verfahren der digitalen Signatur ein.

Dabei ist es erstmals auch möglich, unter einem Pseudonym einzukaufen und die Ware dennoch zustellen zu lassen – eine wesentliche Voraussetzung, um das Ziel der Datensparsamkeit möglichst optimal zu verwirklichen. Dr. Michael Salmony, Direktor und Leiter des Bereiches Innovationsmanagement der DG BANK hob hervor, dass die Projektergebnisse an die politischen Akteure ein eindeutiges Signal geben: „Datenschutz im Internet ist machbar“. Das Verfahren soll Anfang 2002 für den breiten Einsatz zur Verfügung stehen.

Die Resultate von DASIT entsprechen auch den Qualitätskriterien zum Datenschutz für Internet-Angebote, die von der Initiative D 21 bei der Entwicklung eines Gütesiegels für den Online-Shop erarbeitet wurden.

Ebenso bestätigt das Forschungsprojekt den Ansatz der laufenden TDDSG-Novellierung, die voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird. DASIT soll Anreiz und Vorbild für Diensteanbieter im Internet sein, die Vorgaben des Datenschutzgesetzes breitenwirksam in Bestell- und Bezahlprozesse im Internet zu integrieren.

Weitere Informationen zu DASIT erhalten Sie im Internet unter http://www.dasit.myshop.de/

oder bei

Rut Simons
DG BANK
Deutsche Genossenschaftsbank AG
Am Platz der Republik
60265 Frankfurt am Main

Telefon: 0 69/74 47 – 63 02
E-Mail: rut_simons@dgbank.de

 

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