Neue Schiffbauaufträge über rund 1,2 Mrd. Euro gesichert

Auf Antrag der Bundesregierung, vertreten durch den Koordinator für die Maritime Wirtschaft, Staatssekretär Dr. Axel Gerlach, hat der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner Sitzung am 26. Juni 2002 Mittel des Bundeshaushaltes 2003 in Höhe von 24 Mio. Euro für Schiffbauhilfen freigegeben, die der deutschen Schiffbauindustrie dringend erforderliche Unterstützung bei der Abwehr des anhaltenden Preisdumpings südkoreanischer Werften geben sollen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein auf dem EU-Industrieministerrat am 6. Juni 2002 in Luxemburg erreichter Kompromiss zwischen der EU-Kommission und der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten über eine wirkungsvolle Strategie der EU gegen Korea. Nach intensiven, von der Bundesregierung mit großem Nachdruck geführten Verhandlungen konnte vereinbart werden, dass für den Fall des Scheiterns erneuter Gespräche zwischen der EU-Kommission und der Regierung Südkoreas eine WTO-Klage gegen Korea eingereicht wird und von Oktober 2002 bis März 2004 befristete Hilfen in Höhe von 6 % für Containerschiffe, Produkten- und Chemikalientanker sowie – nach dem Vorliegen weiterer Nachweise von Schädigungen – auch für Gastanker gezahlt werden dürfen.

Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages sichert – wenn am 27. Juni 2002 auch die Beschlussfassung im EU-Ministerrat erfolgt ist, dass die neue EU-Schiffbauhilferegelung für die deutschen Werften ohne Zeitverzug umgesetzt werden kann.

Mit den freigegebenen Bundesmitteln in Höhe von 24 Mio. Euro, die nach dem für auftragsbezogene Schiffbauhilfen geltenden „ein Drittel – zwei Drittel“-Finanzierungsschlüssel in Höhe von insgesamt 48 Mio. Euro durch die fünf Küstenländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu kofinanzieren sind, wird die Förderung eines schiffbaulichen Auftragsvolumens von rund 1,2 Mrd. Euro möglich, das sind rund 40 % des jährlichen deutschen Schiffsneubauumsatzes. Die Bundesregierung und die Regierungen der Küstenländer werden damit ihre Schiffbaupolitik fortsetzen können, die in unter den Bedingungen eines fairen Wettbewerbs konkurrenzfähigen deutschen Werften gegen Schädigungen durch die von der koreanischen Schiffbauindustrie ausgehenden Wettbewerbsverzerrungen zu schützen.

Die möglichen Hilfen verbessern nicht nur die Chancen der deutschen Werften bei der Akquirierung neuer Aufträge. Sie sollen auch die im deutschen Schiffbau seit Jahren andauernde Beschäftigungsstabilität sichern und die Gefahr von Insolvenzen in einer vor allem für die Küstenregionen strukturell wichtigen Branche verringern.

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