Informationsveranstaltung: Schutz vor optischer Strahlung gewährleisten

Durch die Verordnung werden Arbeitnehmer vor Schädigungen von Augen und Haut durch optische Strahlung geschützt.

Hilfestellung bei der Anwendung dieser neuen Verordnung gibt die Informationsveranstaltung „Optische Strahlung 2010“, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am Donnerstag, 1. Juli 2010, zwischen 10.00 und 16.30 Uhr in Dortmund durchführt.

Die Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Experten beleuchten die neue Richtlinie und geben Tipps für ihre praktische Anwendung. Dabei ist der gegenwärtige Stand zur Produktnormung von Lasern, Lampen und LEDs nur eines von vielen spannenden Themenfeldern. Das komplette Programm befindet sich auf der BAuA-Homepage www.baua.de unter dem Stichwort „Optische Strahlung 2010“.

Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Anmeldung gebeten bei:

Hildegard Simon
Veranstaltungsmanagement
Telefon +49 231 9071-2255
Fax +49 231 9071-2299
veranstaltungen@baua.bund.de.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund, den Standorten Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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