Wissenschaftspreis 2014 der Deutschen Bundesbank vergeben

Wir dürfen gratulieren: Christian Finger erhält für seine Masterarbeit „Entlohnung von Versicherungsintermediären und Interessenkonflikte: Empirische Evidenz für Europa“ einen der drei Wissenschaftspreise, welche die Hauptverwaltung der Deutschen Bundes­bank in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in diesem Jahr vergibt.

Mit dem Wissenschaftspreis werden hervorragende Dissertationen und Abschlussarbeiten prämiert, die volks- oder betriebswirtschaftliche Fragen mit Bezug zu den Aufgabenfeldern einer Zentralbank behandeln. Die Masterarbeit von Christian Finger im Studiengang Volkswirtschaftslehre wurde von Prof. Dr. Doris Neuberger, Lehrstuhl für Geld und Kredit an der Universität Rostock betreut.

Sie liefert wertvolle Beiträge zur Studie „Remune­ration Structures of Financial Services Intermediaries and Conflicts of Interest“, welche zusammen mit dem iff (Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg),  im Auftrag der Generaldirektion Markt und der Financial Services User Group der Europäischen Kommission durchgeführt wurde.

Auftrag war die Untersuchung der finanziellen Anreizsysteme für systematische Falschberatung und der Auswirkungen eines Provisionsverbots im Bereich von Versicherungsverkäufen. Die Entwürfe für eine Verschärfung der Richtlinien zur Versicherungsvermittlung und Investmentvermittlung (IMD II und MiFiD II) liegen vor.

Die Verbraucherverbände und die Kommission wollten nach englisch/holländischem Vorbild ein weitgehendes Provisionsverbot durchsetzen. Übrig geblieben sind wie so oft Aufklärungspflichten. Unsere Studie zeigt, dass die Diskussion über ein Provisions­verbot allzu leicht von schlechten Produkten der Anbieter ablenken kann. Diese und nicht die Vermittler und vor allem freien Makler waren das Problem der Finanzkrise.

Unsere Umfrage erbrachte entsprechend, dass Restschuldversicherung und Lebensversicherungshypothek auch die Hauptprobleme im Vertrieb waren und dass eher Banken in ihrer Rolle als faktische Versicherungs­anbieter (Kombiprodukte) und Strukturvertriebe mit ihren Rahmenverträgen mit Anbietern und einer persönlich gesteuerten Abhängigkeit nach dem Schneeballsystem Verbrauchervertreter und Presse beschäftigen.

Die Alternative einer vom Verbraucher bezahlten Honorarberatung erwies sich als reichlich theoretisch. Natürlich wäre die Trennung von Beratung und Verkauf wünschenswert. Doch wer soll sie bezahlen? Beim Provisionsverbot könnten sich die holländischen Anbieter, die dies unterstützten, freuen, bei ihrem Beratungsabbau darauf verweisen zu können, dass die Verbraucher ja die Möglichkeit gehabt haben, Beratung zu kaufen.

Doch bei Stundensätzen von 300 € bleibt dann letztlich nur die staatliche Beratung übrig. Die Studie zeigt, wie wichtig die Aufgabe der Verbraucher­zentralen im Finanzsektor ist, die nicht nur erschwinglich und gerecht beraten sondern dabei gleichzeitig auch das kommerzielle Beratungs­angebot überwachen. So viel Honorarberatung wie möglich, darin sind wir uns einig. 

Christian Finger trug zu dieser Studie insbesondere durch empirische Analysen zur Provisions- und Honorarvergütung auf dem europäischen Lebensversicherungsmarkt, zu den Auswirkungen eines Provisionsverbots auf die unterschiedlichen Akteure am Markt und durch eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der beiden Vergütungsformen bei.

Neben ihm werden Viktoria Langer (Universität Kiel) für ihre Diplomarbeit zum Thema „News Schocks und geldpolitische Reaktionen“ und Dr. Björn van Roye (Universität Kiel) für seine Dissertation zum Thema „Financial Stress, Uncertainty, and Economic Activity“ ausgezeichnet. Alle drei Preise sind zusammen mit 10.000 Euro dotiert.

Universität Rostock
Prof. Dr. Doris Neuberger
Institut für Volkswirtschaftslehre – Lehrstuhl Geld und Kredit
Tel: 0381 498 4346
Fax: 0381 498 4341
doris.neuberger@uni-rostock.de

www.wiwi.uni-rostock.de/vwl/geld-und-kredit

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Ingrid Rieck Universität Rostock

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