Wissenschaftsfreiheitsgesetz tritt in Kraft

Am heutigen Mittwoch tritt das Wissenschaftsfreiheitsgesetz bundesweit in Kraft. Dadurch erhalten die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen mehr Autonomie und Eigenverantwortung für Finanz- und Personalentscheidungen, bei Kooperationen und Bauverfahren.

„Mit dem Gesetz fahren wir die Detailsteuerung durch Staat und Verwaltung weiter zurück und schaffen neue Freiräume für exzellente Forschung“, sagte Forschungsministerin Annette Schavan. „Es geht um einen Systemwechsel in der Wissenschaft. Dieser Schritt ist erforderlich, damit wir auch künftig im internationalen Wettbewerb um Innovationen und Marktführerschaft bestehen können.“

Die gesellschaftliche Bedeutung von Wissenschaft und Forschung nimmt stetig zu. Eine zentrale Aufgabe der mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschung ist es, Antworten auf die Zukunftsfragen der Gesellschaft zu finden. Die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein: Dazu zählen zum Beispiel die Max-Planck-Gesellschaft und Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren und Leibniz-Institute, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Nationalakademie Leopoldina und die Alexander von Humboldt-Stiftung.

Die Einrichtungen stehen derzeit vor der Herausforderung, mit einer wachsenden Dynamik in der Entwicklung neuer Wissensgebiete und Technologien Schritt zu halten. Hinzu kommt der internationale Wettbewerb um die besten Köpfe und die steigende Bedeutung der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ermöglicht den Forschungseinrichtungen daher mehr Effizienz, Synergien und Flexibilität. So erhalten die Einrichtungen unter anderem Globalhaushalte, was mehr Eigenverantwortung für den Einsatz von Personal-, Sach- und Investitionsmitteln bedeutet. „Dahinter steht der Gedanke, dass gute Forschung nicht planbar ist – sie braucht Freiraum, um zu gelingen, Raum für neue Denkanstöße und Innovationen“, so Schavan.

„Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz unterstützen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bei ihren Projekten immer wieder kurzfristig umdenken, neu planen und auf Unvorhergesehenes reagieren müssen.“ Zudem werden durch das Gesetz bürokratische Hemmnisse abgebaut, Kompetenzen gebündelt und Genehmigungsverfahren beschleunigt, etwa beim Eingehen von Kooperationen oder der Durchführung von Forschungsbauten.

Die mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz eröffneten Freiräume für die Wissenschaftseinrichtungen beruhen auf den vielfältigen, positiven Erfahrungen, die in der dreijährigen Pilotphase zur Wissenschaftsfreiheitsinitiative seit 2009 gesammelt wurden. Die Erprobungsphase wurde dabei durch ein adäquates, aussagekräftiges Monitoring unterstützt und begleitet.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz knüpft daran an und verstärkt die Transparenz in der Wissenschaft. Transparente Strukturen machen die Eigenverantwortung der Akteure sichtbar und unterstützten die Wahrnehmung dieser Verantwortung.

Das Gesetz findet auf insgesamt 11 außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen mit wissenschafts- und forschungsspezifischer Mission Anwendung.

Parallel dazu hat die Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen für ihre bundeseigenen Ressortforschungseinrichtungen bedarfsorientiert verbessert. Einrichtungen wie das Robert-Koch-Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten danach ebenfalls einen größeren Handlungsspielraum, etwa um sich im Wettbewerb um wissenschaftliche Spitzenkräfte besser behaupten zu können.

Weitere Informationen zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz unter http://www.bmbf.de/de/12268.php

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