Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung

Bundesminister zu Guttenberg: „Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir einen Weg zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft eingeschlagen.

Ich begrüße es sehr, dass wir diesen Weg mit dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm und seinen Finanzierungshilfen für die Unternehmen fortsetzen. Dies ist ein Signal an die Unternehmen in Deutschland, die durch die wirtschaftliche Krise vorübergehend und unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind.“

Nachdem der Nachtragshaushalt, den das Parlament verabschiedet hat, noch diese Woche in Kraft tritt, kann das Programm starten. Zusätzlich zu dem mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramm 2009 in Höhe von 15 Mrd. Euro, das bereits im Dezember 2008 beschlossen wurde, werden mit den neuen Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Die grundlegenden Eckdaten des neuen Programms („Wirtschaftsfonds Deutschland“) lauten:

Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird insbesondere die bisher einjährige Karenzfrist, in der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, auf künftig vier Monate verkürzt. Auch werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird auf 60 Prozent angehoben.

Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt i.d.R. bis zu 300 Mio. Euro.

Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf bewährte Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen.

Die Bundesregierung hat deutliche Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken (Entlastung des Eigenobligos durch Erhöhung der Rückbürgschaftsanteile des Bundes) und bei den Ländern beschlossen. Auch bei den Großbürgschaften des Bundes wird es deutliche Verbesserungen geben.

Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und Verbänden den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente mit dem Ziel, insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern.

Insgesamt steht den Unternehmen mit dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ ein Volumen von 115 Mrd. Euro an Krediten, Bürgschaften bzw. Garantien zur Verfügung. Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können.

Strukturen, Organisation und Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen:

Der „Wirtschaftsfonds Deutschland“ besteht aus einem Kreditteil und aus einem Bürgschaftsteil. Für beide Teile sind die Entscheidungsabläufe insbesondere vom jeweiligen Volumen abhängig. Wichtig ist aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die vorgelegten Fälle zügig entschieden werden. Deshalb soll die voraussichtlich große Zahl kleinerer Fälle in den bewährten Strukturen entschieden werden. Größere bzw. grundsätzliche Fälle sollen in einem Staatssekretärsausschuss entschieden werden.

Entscheidung bei kleineren Fällen:

Die Entscheidungsabläufe sollen sich weitgehend auf bewährte Entscheidungsstrukturen stützen, d.h. bei Krediten fallen die Entscheidungen bei der KfW, bei Bürgschaften in den bewährten Strukturen des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder).

Die Entscheidungen bei den Großbürgschaften des Bundes werden also grundsätzlich auch weiterhin im Bürgschaftsausschuss getroffen, dem Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und die betroffenen Bundesländer angehören.

Eine Großbürgschaft liegt künftig in den alten Bundesländern ab einem Bürgschaftsvolumen von 50 Mio. Euro vor, in den neuen Ländern ab 10 Mio. Euro.

Alle Bürgschaften unterhalb dieser Volumina werden auch künftig weiterhin durch die Bürgschaftsbanken bzw. die Länder vor Ort entschieden.

Entscheidung bei größeren und bei grundsätzlichen Fällen:

Anträge auf KfW-Kredite und auf Großbürgschaften des Bundes, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder die von grundsätzlicher Bedeutung sind, werden dem „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ zur Entscheidung vorgelegt.

„Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“:

Dem „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ gehören auf Staatssekretärsebene BMWi (Vorsitz), BMF und BMJ an sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes. Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ wird befasst bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte (Kredite: mehr als 150 Mio. Euro, Bürgschaften: mehr als 300 Mio. Euro Bundesobligo) bei Kredit- bzw. Bürgschaftsfällen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. bei erhöhten Risiken, bei ungewöhnlicher Kredit- und Besicherungsstruktur, bei besonderer strukturpolitischer Bedeutung, bei hoher sektoraler oder bei regionaler Bedeutung, bei bedeutenden Arbeitsmarkteffekten).

Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ trifft seine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit des Unternehmens auf der Basis einer Reihe von Kriterien. So kommt es insbesondere darauf an, dass das betroffene Unternehmen nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Krise ohne staatliche Hilfe auskommt, die beantragte Finanzierung damit nur vorübergehender Natur ist sowie keine dauerhaften und gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind.

Außerdem ist Voraussetzung, dass alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft sind. Dementsprechend hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung aufgefordert, dass Unternehmen mit Kapitalmarktzugang als Antragsteller ausgeschlossen werden, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Darüber hinaus dürfen keine Unternehmensanleihen verbürgt werden. Diese Einschränkungen schließen aber keine Unternehmen aus. Auch große „Dax-Unternehmen“ können unterstützt werden, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind und andere Finanzierungsoptionen vorübergehend nicht bestehen.

Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ entscheidet abschließend.

Fälle, in denen die zu übernehmende Eventualverpflichtung 300 Mio. Euro oder mehr beträgt, werden dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab vorgelegt.

„Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung“:

Die Tätigkeit des „Wirtschaftsfonds Deutschland“ soll durch einen „Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung“ begleitet werden, der sich aus Persönlichkeiten mit besonderen Erfahrungen in Wirtschafts- und Finanzfragen zusammensetzt. Der „Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung“ spricht Empfehlungen gegenüber dem „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ aus.

Für die Mitarbeit im „Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung“ konnten folgende Persönlichkeiten gewonnen werden: Dr. Hubertus Erlen, Prof. Dr. Martin Hellwig, Dr. Jürgen Heraeus, Minister a.D. Walter Hirche, Nikolaus Knauf, Dr. Michael Rogowski, Hubertus Schmoldt, Staatssekretär a.D. Dr. Alfred Tacke.

Start des Verfahrens:

Die konstituierende Sitzung des „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ hat am 02. März stattgefunden, auch der Lenkungsrat wird zu einem noch festzulegenden Termin zusammentreten.

Die EU-rechtlichen Genehmigungen für den Kreditteil und für den Bürgschaftsteil liegen zwischenzeitlich vor, die notwendigen Informationen für die Banken über das Kreditprogramm der KfW werden in den nächsten Tagen versandt. Der Nachtragshaushalt wird noch diese Woche in Kraft treten.

Die Unternehmen können damit noch in der ersten Märzhälfte Anträge auf Kredite oder Bürgschaften stellen.

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Weitere Informationen:

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