Forschungsbericht beleuchtet Teilzeitarbeit im Dienstleistungsbereich

In der betrieblichen Praxis haben Arbeitszeitmodelle mit reduzierter Stundenzahl aber noch weitere und weiter reichende Vorteile. Die Autoren einer jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgelegten Studie beschreiben drei positive Aspekte von Teilzeit: Beschäftigungssicherung, ausgewogenere Work-Life-Balance und steigende Flexibilität.

Auf der Grundlage von empirischen Untersuchungen im Einzelhandel, Gesundheitswesen und im Hotel- und Gaststättengewerbe gelingt eine gute Übersicht über die Strukturmerkmale von Teilzeitarbeit in den untersuchten Branchen. Für die Zielgruppe der Personalverantwortlichen und Personalräte werden die Rahmenbedingungen zur Förderung von Teilzeitarbeit übersichtlich und mit Positivbeispielen aus der betrieblichen Wirklichkeit illustriert.

Von Teilzeitarbeit können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer profitieren: Bei konjunkturellen Problemen oder saisonalen Auftragsschwankungen besteht so die Möglichkeit, Beschäftigung, Standort und Arbeitsplätze zu sichern, ohne Personal abzubauen. Eine verbesserte Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familienpflichten oder Privatinteressen macht Teilzeit auf der Arbeitnehmerseite interessant, während es für die Unternehmen attraktiv ist, den Personaleinsatz bedarfsgerecht je nach Kundenfrequenz und Auslastung zu disponieren: das betrifft gerade Handel und Gastgewerbe, wo lange Geschäftszeiten die Tagesvollzeitarbeit längst übersteigen.

Erklärtermaßen handelt es sich bei der vorliegenden Arbeit um eine Werbung für die Weiterentwicklung innovativer Teilzeitmodelle. Besonderes Gewicht hat deshalb die Darstellung von Strategien, um Teilzeit bedingte Nachteile auszugleichen. So sind die Hinweise, dass die Vielfalt von praktizierten Arbeitszeitmodellen und Teilzeitvarianten allein noch keine Gewähr für die positiven Auswirkungen auf die Work-Life-Balance aller Beschäftigten ist, als Appell an sorgfältiges und vor allem gerechtes Zeitmanagement zu verstehen: Der Blick in die Praxis zeigt, dass damit ein höherer Planungs-, Koordinations- und Abstimmungsaufwand verbunden ist.

Auch Führungsaufgaben, so die optimistische Einschätzung der Autoren, sind teilbar und teilzeitfähig. Nicht zuletzt kann auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz als rechtliche Anspruchsgrundlage explizit auch für leitende Angestellte verwiesen werden. Bei aller Akzeptanz und Häufigkeit im Dienstleistungsbereich sehen sehr viele Beschäftigte Teilzeitarbeit jedoch als eine befristete Option an. Perspektivisch besteht der Wunsch nach einer Vollzeitstelle. Zudem lehnen Männer als Familienväter und Hauptverdiener Teilzeitarbeit aus finanziellen Erwägungen und Angst vor dem Karriereknick nach wie vor eher ab.

Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin, Fb 1076 „Teilzeitarbeit im Dienstleistungsbereich. Strategien und Handlungsfelder in den Branchen Einzelhandel, Gesundheitswesen sowie Hotel- und Gaststättengewerbe“; C. Sczesny, S. Wingen, Th. Langhoff, D. Marino; 60 S.; ISBN 3-86509-546-1; EUR 10,50. Zu beziehen beim Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/945 44 61, Fax 0471/945 44 88.

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Jörg Feldmann idw

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