Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.023 Euro für die Urlaubskasse – In Krisenbetrieben fällt das Urlaubsgeld oft geringer aus

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld – einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.023 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer).

Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie (Branchendaten siehe Grafik und Tabellen in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Verglichen mit 2009 ist das tarifliche Urlaubsgeld in 13 der untersuchten Branchen gleich geblieben, in neun Bereichen dagegen angestiegen, zum Beispiel:

– In der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden erhalten die Beschäftigten ein Plus von 35 Euro (1.746 Euro). In Sachsen steigt der Betrag um 32 Euro auf 1.549 Euro.

– In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe gibt es für die Angestellten mit 2.023 Euro insgesamt 30 Euro mehr als im Vorjahr, bei den Arbeiter/innen sind es 25 Euro mehr (auf 1.710 Euro).

– In der Druckindustrie beträgt das Plus für die Arbeiter/innen in West und Ost gleichermaßen 33 Euro (auf 1.701 Euro).

– Im Versicherungsgewerbe steigt das Urlaubsgeld um 32 Euro auf 1.282 Euro.

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder.

Aufgrund der scharfen Wirtschaftskrise sind auch die tariflichen Sonderzahlungen in vielen Betrieben unter Druck geraten. Nach einer Online-Erhebung des WSI-Projekts LohnSpiegel bei 10.000 Beschäftigten in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres fiel in 8 Prozent aller Betriebe das Urlaubsgeld geringer aus als im Vorjahr. Legt man nur die von der Krise betroffenen Betriebe zugrunde, traf dies für 12 Prozent der Betriebe zu.

Die PM mit Grafik und Tabellen:
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2010_06_01.pdf
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung:
Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 0211-77 78-232
Fax: 0211-77 78-250
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-77 78-150
Fax: 0211-77 78-120
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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