Freisetzung gentechnisch veraenderten Weizens in Gatersleben genehmigt

Das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute die Freisetzung gentechnisch veraenderten Winterweizens zu wissenschaftlichen Zwecken unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Die rund 1.200 Quadratmeter umfassende Flaeche liegt auf dem Gelaende des Leibniz-Institutes fuer Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben (Landkreis Aschersleben-Stassfurt/Sachsen-Anhalt). Das BVL hat genehmigt, in den Vegetationsperioden 2006/2007 und 2007/2008 rund 11.200 Pflanzen freizusetzen. Nach der Eintragung ins Standortregister kann das IPK den Winterweizen fruehestens am kommenden Montag freisetzen.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schaedlichen Einfluesse auf Menschen und Tiere sowie fuer die Umwelt zu erwarten sind, verfuegt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Der Oeffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Moeglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die rund 30.000 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprueft und im Genehmigungsbescheid gewuerdigt.

In dem Freilandversuch sollen verschiedene gentechnisch veraenderte Weizenlinien untersucht werden. Die uebertragenen Gene stammen aus Gerste und Ackerbohne und fuehren zu einem erhoehten Eiweissgehalt in den Weizenkoernern.

Da Weizenpflanzen sich selbst bestaeuben, ist die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung grundsaetzlich als gering anzusehen. Um diese weiter zu minimieren, muss die Versuchsflaeche laut Anbauplan im Abstand von mindestens 120 Metern zu anderen Weizenfeldern angelegt werden. Zu den Vermehrungsflaechen des Getreidesortiments der Genbank des IPK wird ein Abstand von 500 Metern gefordert, um Einkreuzungen sicher zu vermeiden. Ausserdem wird die Freisetzungsflaeche von der Genbankflaeche durch eine Mantelsaat aus Bueschelschoen (Phacelia), einen Gerstenschlag sowie einen Gebuesch- und Baumstreifen abgeschirmt. Durch diese raeumlichen Gegebenheiten wird in Verbindung mit den Auflagen des Genehmigungsbescheides die ohnehin geringe Moeglichkeit des Auskreuzens zusaetzlich minimiert.

Das gentechnisch veraenderte Saat- und Erntegut wird entsprechend gekennzeichnet. Die geernteten Samenkoerner werden vom Antragsteller analysiert und sind anschliessend zu ver-nichten. Sie duerfen weder verfuettert noch als Lebensmittel verwendet werden. Damit Wildtiere keine Weizenkoerner verschleppen koennen, ist die Flaeche vom Antragsteller engmaschig einzuzaeunen und waehrend der Koernerreife mit einem Vogelnetz zu schuetzen.

Nach der manuellen Ernte des gentechnisch veraenderten Weizens soll das Weizenstroh auf der Freisetzungsflaeche oder der Flaeche der Mantelsaat verbrannt werden. Anschliessend verbleibende Reste sind flach in den Boden einzuarbeiten, um die Keimung eventuell ausgefallener Samenkoerner zu erleichtern. Die Flaeche muss waehrend zweier Jahre nach dem Versuch auf nachwachsende Weizenpflanzen abgesucht werden. Sollten waehrend des letzten Jahres der Nachkontrolle gentechnisch veraenderte Weizenpflanzen ausgekeimt sein, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlaengern.

Fuer die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamtes fuer Naturschutz, des Bundesinstitutes fuer Risikobewertung und des Robert-Koch-Institutes eingeholt. Die darin vorgebrachten Argumente wurden in dem nun erteilten Freisetzungsbescheid weitgehend beruecksichtigt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhaengigen Wissenschaftler- und Sachverstaendigengremiums, der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit und der Biologischen Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft in die Entscheidung einbezogen. Darueber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des Landes Sachsen-Anhalt unterstuetzt.

Die oeffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids erscheint am 30. November 2006 im Bundesanzeiger sowie in der Regionalausgabe West der Mitteldeutschen Zeitung. Der Genehmigungsbescheid kann in der Verwaltungsgemeinschaft Seeland-Nachterstedt vom 1. bis 14. Dezember 2006 eingesehen werden.

HINTERGRUNDINFORMATION

Das BVL ist zustaendig fuer den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es beraet die Bundesregierung sowie die Laender und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veraenderte Organismen muessen zunaechst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden duerfen. Ferner fuehrt das BVL die Geschaeftsstelle der Zentralen Kommission fuer die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zustaendige Behoerde fuer gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Organismen und koordiniert fuer Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Inter-nationalen Uebereinkommens ueber die biologische Sicherheit managt das BVL fuer Deutschland den Informationsaustausch ueber lebende gentechnisch veraenderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

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Jochen Heimberg idw

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