EU-Kosmetik-Verordnung: Sicherheitsstandards sorgen für mehr Transparenz

Die neue EU-Kosmetik-Verordnung soll für mehr Transparenz bei Kosmetikprodukten sorgen. So sind Hersteller unter anderem dazu verpflichtet, Nano-Materialien als Inhaltsstoffe aufzuführen und bei der EU-Kommission ein Sicherheitsdossier für die Stoffe einzureichen.

Durch die EU-Verordnung werden die nationalen Unterschiede aufgelöst. Kritiker bemängeln allerdings die lange Übergangsphase. Ab 2012 gelten die Regelungen in allen EU-Mitgliedstaaten. Handlungsbedarf besteht jedoch bereits jetzt in der Übergangsphase.

Auf der EUROFORUM-Konferenz „Kosmetik 2010“ am 29. und 30. September 2009 in Köln diskutieren Experten aus der Kosmetik- und Pharmaindustrie über die Auswirkungen der Verordnung auf die Herstellung und den Vertrieb von Kosmetikprodukten und den Handlungsbedarf.

Weitere Schwerpunkte sind die Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung von Kosmetikprodukten entsprechend der neuen Regularien sowie der aktuelle Trend der Kosmetikbranche: Nahrungsergänzungsmittel mit kosmetischer Zweckbestimmung.

Das Programm zur Konferenz ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/inno-kosmetik2010

Risiko- und Sicherheitsbewertung für Kosmetika
Das TTC-Konzept bietet einen alternativen Ansatz zum Umgang mit Stoffen, für die nur unzureichende Daten vorliegen und soll dazu beitragen, die Anzahl von Versuchstieren zu verringern. Details des TTC-Konzeptes erörtert Prof. Dr. Thomas Platzek (Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) am Beispiel von CMR-Stoffen. Die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel aus Sicht eines Kosmetikherstellers schildert Thomas Meyer (Sebapharma GmbH & Co. KG). Meyer beschreibt, welche formalen Voraussetzungen für eine Sicherheitsbewertung erfüllt sein müssen und welche Daten generell für die Inhaltsstoffe und das Fertigprodukt relevant sind. Der Toxikologe Dr. Marcus Kleber (Cognis GmbH) erörtert in seinem Vortrag, inwieweit es eine Garantie der Unbedenklichkeit bei kosmetischen Mitteln geben kann.

Die neue Generation von Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln
Über eine neue Generation von Nahrungsergänzungsmitteln spricht Dr. Michel Donat (Laboratoires innéov). Donat berichtet in seinem Vortrag über die enge Zusammenarbeit zwischen Ernährungswissenschaftlern und Dermatologen und die Herausforderungen bei der Sicherheitsbewertung und dem Wirksamkeitsbeweis. Aus juristischer Sicht beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Andreas Reinhart (meyer//meisterernst Rechtsanwälte) die neuen Mischformen Nutricosmetics (Kosmetik von innen) und Cosmeceuticals (Ernährung von außen). Welche Methoden der Kosmetikbranche zur Verfügung stehen, um die Wirkung von Produkten nachzuweisen, thematisiert Prof. Dr. Klaus-Peter Wilhelm (proDERM Institut für Angewandte Dermatologische Forschung GmbH). Die Spielregeln im Umgang mit Nutricosmetics, Cosmeceuticals und Cosmetotextilien erörtern im Expertenpanel Dr. Annette Mehling (Cognis GmbH), Dr. Michel Donat, Dr. Andreas Reinhart, Uli Osterwalder (BASF SE) und Prof. Dr. Klaus-Peter Wilhelm.

Ansprechpartner:
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Fax: +49 (0) 211/96 86- 4381
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