Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich 2009 trotz Wirtschaftskrise gestiegen

Damit lag der Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland erstmals seit 2003 über dem in Frankreich. Die Ergebnisse resultieren aus Sonderberechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des Nationalen französischen Statistikamtes (INSEE).

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex blieb sowohl in Deutschland mit + 0,2% als auch in Frankreich mit + 0,1% stabil.

Der vergleichsweise hohe Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass viele der im Jahr 2009 in Kraft getretenen Tariferhöhungen bereits 2008 vereinbart wurden. Dazu zählen unter anderem Tariferhöhungen im Versicherungsgewerbe, im öffentlichen Dienst, der Entsorgungswirtschaft sowie in mehreren Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes, wie der Chemischen Industrie oder der Metallindustrie. In Frankreich wird die geringste durchschnittliche Tariferhöhung seit neun Jahren auf die geringere Nachfrage nach Arbeitskräften zurückgeführt.

Größere Unterschiede gibt es in den einzelnen Wirtschaftszweigen.
So wiesen die tariflichen Monatsgehälter im Bereich „Energie-, Wasserversorgung und Entsorgungswirtschaft“ in Deutschland mit + 3,3% die höchsten und in Frankreich mit + 1,5% die niedrigsten Steigerungen auf. In den Wirtschaftszweigen Verarbeitendes Gewerbe (Deutschland: + 3,0%; Frankreich: + 2,2%) sowie Verkehr und Lagerei(Deutschland: + 2,8%; Frankreich: + 2,0%) lag der Anstieg der Tarifverdienste in Deutschland über dem in Frankreich. Deutlich geringer als in Frankreich stiegen die Tarifverdienste dagegen in Deutschland im Gastgewerbe (Deutschland: + 1,3%; Frankreich: + 2,5%) sowie im Bereich „Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen“ (Deutschland: + 1,0%; Frankreich: + 2,5%), zu dem beispielsweise Reisebüros, der Garten- und Landschaftsbau, die Zeitarbeit oder das Wach- und Sicherheitsgewerbe zählen.

In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC – salaire minimum interprofessionnel de croissance), der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Er wurde zum 1. Januar 2010 auf 8,86 Euro festgesetzt. Bei der in Frankreich geltenden 35 Stunden Woche entspricht dies 1 343,77 Euro pro Monat.

In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne nur für einzelne Branchen. Der Mindestlohn lag am 1. Juni 2010 zwischen 6,50 Euro (Wäschereidienstleistungen) und 12,90 Euro (Bauhauptgewerbe).

Methodische Hinweise:

Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das Nationale französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der so genannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.

Zwei zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte geben:

Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
E-Mail: verdienste@destatis.de
Étienne Dalibard
Telefon: (0033) 14117-5464,
E-Mail: etienne.dalibard@insee.fr

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Mirjam Bick Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

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