Starre Arbeitszeiten für fast 60 % der Beschäftigten

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Arbeitskräfteerhebung 2010 mitteilt, arbeiteten 58,1 % der abhängig Beschäftigten in ihrer Haupttätigkeit nach einem solchen Arbeitszeitmodell.

Neben dieser starren Regelung existieren eine Reihe von Modellen, bei denen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit in unterschiedlichem Maß selbst gestalten können. Insgesamt 36,3 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten im Jahr 2010 Einfluss auf ihre Arbeitszeiteinteilung.

Diese Flexibilität war unterschiedlich ausgeprägt: 24,1 % aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten ihre Arbeitszeit weitestgehend flexibel mittels eines Arbeitszeitkontos einrichten.

Sie mussten dabei lediglich eine vorgegebene Gesamtstundenzahl erreichen und eventuell während sogenannter Kernzeiten präsent sein. Weitere 10,2 % der insgesamt in 2010 Beschäftigten konnten über eine Gleitzeitregelung bei täglich vorgegebener Arbeitsdauer zumindest Beginn beziehungsweise Ende ihrer Arbeitszeit flexibel bestimmen. Völlig flexibel bei ihrer Arbeitszeitgestaltung waren 2,0 % der Beschäftigten. Ihre Leistung wird ausschließlich über Arbeitsergebnisse beurteilt.

Der Umfang individueller Arbeitszeitregelungen wird mit davon geprägt, inwieweit Rahmenbedingungen einer Arbeit wie Produktionserfordernisse, Öffnungs- oder Unterrichtszeiten Flexibilität zulassen. Am häufigsten an starre Arbeitszeitregelungen gebunden waren im Jahr 2010 Beschäftigte im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen (73,2 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (70,3 %), im Gastgewerbe (69,4 %) sowie beim Baugewerbe (69,3 %).

Am seltensten fanden sich starre Arbeitszeitmodelle in einer Reihe von Dienstleistungsbranchen wie den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (28,4 %) aber auch in der öffentlichen Verwaltung (33,8 %). In den zuletzt genannten Bereichen spielten gleichzeitig Arbeitszeitkonten eine herausragende Rolle: sie ermöglichten 51,8 % der Beschäftigten in den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und 45,0 % der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung eine flexible Arbeitszeiteinteilung. Gleitzeitregelungen kommen in diesen Branchen ebenfalls häufiger vor, spielen insgesamt aber eine nachrangige Rolle.

Die Anwendung flexibler Arbeitszeiten unterscheidet sich teilweise auch nach Berufen erheblich. Führungskräfte konnten diese mit 67,2 % und Personen in akademischen Berufen mit 56,3 % am häufigsten nutzen. Am seltensten hatten Anlagen- und Maschinenbediener/-innen (15,7 %), Personen in landwirtschaftlichen Berufen (18,5 %) sowie Personen in Dienstleistungsberufen und Verkäufer/-innen eine solche Regelung.

Führungskräften steht als einziger Berufsgruppe (mit 8,3 %) relativ häufig eine völlig flexible Arbeitszeitgestaltung offen. Allerdings scheint dies seinen Preis zu haben: Beschäftigte mit völlig flexiblen Arbeitszeiten arbeiteten meist am längsten. 57,1 % dieser Gruppe mit Vollzeitstelle arbeiteten mehr als 40 Stunden pro Woche, bei den Beschäftigten mit fester Arbeitszeit waren es 15,1 %.

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