Mehr Pensionierungen bei Bund, Ländern und Gemeinden

Gegenüber 2005 entspricht dies einer Steigerung um 10%. Die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sowie die Einführung von Versorgungsabschlägen im Jahr 2001 führte in den letzten Jahren zu einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand. Dadurch fiel die Zahl der Pensionierungen in den zurückliegenden Jahren relativ niedrig aus.

Unter Berücksichtigung von Altersteilzeit und Versorgungsabschlägen erhöhte sich allerdings wie bereits in den Vorjahren die Zahl derjenigen, welche bei den Gebietskörperschaften die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreichten. 2006 waren es 36% der Neupensionierungen bei den Gebietskörperschaften, ein Prozentpunkt mehr als noch ein Jahr zuvor. In den 1990er Jahren hatte der Anteil regelmäßig unter 10% gelegen. Dagegen ist der Anteil der Pensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze im Jahr 2006 mit 20% auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Messung im Jahr 1993 gesunken. Auf die Antragsaltersgrenze 63. und 60. Lebensjahr entfielen 19% beziehungsweise 6% der Neupensionierungen, 15% erreichten eine für sie geltende besondere Altersgrenze (zum Beispiel Polizisten und Polizistinnen).

Von den Neupensionären waren 5.500 Personen ehemals im Bundesdienst tätig (+ 7%), 32.000 arbeiteten zuvor bei den Ländern (+ 11%) und 3.300 bei den Gemeinden (+ 8%).

Im Januar 2007 erhielten bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 909.000 ehemalige Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Berufssoldaten und -soldatinnen sowie deren Hinterbliebene Leistungen des öffentlich- rechtlichen Alterssicherungssystems. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung von 2%. Die Zahl der Pensionäre erhöhte sich um 4% auf 653.000, während die Zahl der hinterbliebenen Witwen, Witwer sowie Waisen mit 256.000 annähernd gleich blieb. Im Bereich des Bundes wurden im Januar 2007 insgesamt rund 119.000 Pensionäre versorgt (+ 2%), bei den Ländern waren es 464.000 (+ 4%) und bei den Gemeinden 70.000 (+ 0,2%).

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