Internetangebot des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland
WIESBADEN – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind in seinem Internetangebot ab sofort unter
im Bereich „Service für Auslandsdeutsche“ ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 abrufbar.
Das Serviceangebot umfasst insbesondere das Antragsformular für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis in Deutschland zur Bundestagswahl 2002, das im PDF-Format heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden kann.
Achtung: Da der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eigenhändig zu unterzeichnen ist, muss der Antragsteller das am PC ausgefüllte Formular vollständig ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg seiner letzten Heimatgemeinde in Deutschland übermitteln; eine Übermittlung als E-Mail ist nicht zulässig.
Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 teilnehmen:
1. | Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben, können an der bevorstehenden Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie – Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, – am Wahltag (22. September 2002) das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, – nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten des Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Republik Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. |
2. | Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben unter 1. erwähnten vier Voraussetzungen erfüllen. |
3. | Deutsche, die im Ausland leben und die unter 1. oder 2. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss der Deutsche schriftlich an Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist. Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl sind erhältlich: – ab sofort (erstmals) im Internetangebot des Bundeswahlleiters als Download (pdf-Datei) unter www.destatis.de/wahlen bei „Service für Auslandsdeutsche“ oder als Papiervordrucke – ab sofort beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Telefon: 49(0)1888/644-8518, Telefax: 49(0)1888/644-8977, E-Mail: bundeswahlleiter-bonn@destatis.de oder – ab sofort bei den Kreiswahlleitern in Deutschland oder – ab März/April bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen. |
4. | Der im Ausland lebende Wahlberechtigte muss mit dem Antragsformular jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, senden. Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 1. September 2002, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden. |
5. | Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für seine Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Der Wähler muss dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag – seinen Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie – in dem verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 22. September 2002, bis 18.00 Uhr eingeht. |
6. | Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2002 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche im Ausland hin. Daneben wäre es wünschenswert, wenn Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag aufmerksam machen |
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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