Ausländerzahl in Deutschland 2013 auf Rekordniveau
Das ist die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer stieg gegenüber 2012 um rund 419 900 Personen (+ 5,8 %).
Damit setzte sich der seit 2011 beobachtete Trend verstärkt fort. Im Jahr 2011 hatte der Anstieg 177 300 beziehungsweise + 2,6 % betragen, im Jahr 2012 waren es + 282 800 beziehungsweise + 4,1 % gewesen. Der Anstieg im Jahr 2013 ist der höchste seit 1992. Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: aus den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 518 800 Personen, aus einem Geburtenüberschuss (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 14 200 Personen und aus Abgängen in Höhe von 113 000 Personen, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.
Die neu ins AZR aufgenommenen Personen stammen zu 75 % aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Sie lassen sich drei Gruppen zuordnen. Den zahlenmäßig größten Einfluss haben die 10 Staaten, die 2004 der EU neu beigetreten sind, mit einem Anstieg von 127 100 beziehungsweise 15,9 % gegenüber 2012.
Diese Gruppe wird von Polen (+ 14,6 %) und Ungarn (+ 26,3 %) dominiert. Die zweite Gruppe besteht aus den drei Ländern, die seit 2007 beziehungsweise 2012 zur EU gehören (+ 106 000 beziehungsweise + 19,3 %). Hier machen Rumänien (+ 30,4 %) und Bulgarien (+ 23,6 %) den größten Anteil aus. Etwas geringer ist die Bedeutung der Zuwanderung aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten (+ 63 700 beziehungsweise + 6,0 %). Diese Gruppe wird von Spanien (+ 12,7 %), Griechenland (+ 6,1 %) und Italien (+ 4,4 %) angeführt.
Die im AZR registrierte ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2013 um 103 800 Personen zugenommen (+ 2,5 %). Im Jahr zuvor waren es 54 600 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde vor allem von Zuwanderern aus Syrien und der Russischen Föderation getragen. Demgegenüber ist 2013 – wie schon in den Jahren zuvor – die Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zurückgegangen (– 1,6 %). Der Rückgang fiel 2013 aber geringer aus als im Vorjahr (– 2,0 %).
Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich wie 2012 in Bayern nieder (+ 105 400), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+ 85 300) und Baden-Württemberg (+ 62 500). Dagegen war der prozentuale Anstieg vor allem in den Neuen Ländern (ohne Berlin) stark ausgeprägt: er reicht von 9,8 % in Sachsen bis 13,4 % in Thüringen. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete Berlin mit 2,3 %, gefolgt von Hamburg mit 3,7 % und Nordrhein-Westfalen mit 4,5 %.
Die einzelnen Herkunftsländer haben auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch ist im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin) mit 21,0 % der Fälle die mit Abstand häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder ohne Berlin nehmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam und die Ukraine die ersten Plätze ein. Die Türkei liegt hier mit 3,9 % der Fälle nur auf Platz 5.
Im Laufe des Jahres 2013 gab es 970 900 Zugänge ins Register, 932 900 aufgrund von Zuzügen und 38 000 aufgrund von Geburten im Inland. Das waren 215 600 Zugänge mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig gab es 551 000 Abgänge aus dem Register, 414 200 durch Fortzüge ins Ausland und 23 800 aufgrund von Sterbefällen im Inland. Das waren 78 500 Abgänge mehr als im Vorjahr. 113 000 Personen wurden als Folge ihrer Einbürgerung aus dem Ausländerzentralregister gelöscht, 1 900 weniger als im Jahr zuvor. 154 200 Ausländerinnen und Ausländer haben sich nur zeitweise während des Jahres 2013 in Deutschland aufgehalten. Sie sind nach dem 31. Dezember 2012 zu- und vor dem 31. Dezember 2013 wieder fortgezogen und wurden zu keinem der beiden Stichtage als ausländische Bevölkerung erfasst.
Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus 2011 gibt es Unterschiede. Am Zensusstichtag 9. Mai 2011 lag die Zahl der im AZR Registrierten mit 6 650 500 um 481 100 Personen über der Zensuszahl zur ausländischen Bevölkerung (6 169 400). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und DESTATIS werden weiterhin die Abweichungen zwischen AZR und Zensus analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Weitere Ergebnisse, vor allem auch Angaben auf Kreisebene, bieten die Fachserie 1, Reihe 2 “Ausländische Bevölkerung” und die Ausländerstatistik (12521) in der GENESIS-Online Datenbank.
Weitere Auskünfte gibt:
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